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Google wird doch nicht gesperrt

Juppi, ein Sieg für die Meinungsfreiheit und ein Schlag gegen die Zensur im Netz.

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass Google nicht  gesperrt werden muss.

Hoffen wir, dass sich auch andere Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen an die Rechtssprechung des Gerichts halten bzw. daran anlehnen.


Add comment 24.01.2008

Der große Spähangriff

Früher oder Später musste es kommen. Die Polizei (genauer die Spitze des Bundes- und der Landeskriminalämter) möchte gerne ihre Überwachungsbefugnisse erweitert haben.
Nach dem “großen Lauschangriff” soll nun der “große Spähangriff” folgen. Unter anderem wird gefordert:

  • verdeckte Videografie, bedeutet versteckte Kameras in der Wohnung eines Verdächtigen.
  • verdeckte Durchsuchungen, bedeutet Hausdurchsuchung, ohne Zeugen
  • präventive Telefonüberwachung, auch ohne das der Betroffene Beschuldigter ist
  • Beschaffung und Einsatz von WLAN-Catchern

Bevor jetzt dem einen oder anderen der Blutdruck die Schädeldecke wegsprengt, ein paar klärende Worte.

Die Polizei kann viel fordern. Der Bundesinnenminister kann viel fordern, oder beschließen. Selbst der Bundestag kann viele Gesetze verabschieden. Aber, noch ist Deutschland ein Rechtsstaat. Daher schauen wir uns doch mal die Punkte genau an.

  • Videoüberwachung (Warum blitzten da vor meinem inneren Auge, die typischen Spycam-Video von youporn auf?) in der Wohnung. (Außerhalb eh schon.) Halten wir fest, schon jetzt hat das Bundesverfassungsgericht so hohe Hürden aufgestellt, wenn es um die Audioüberwachung einer Wohnung geht, dass die Polizei sich außerstande sieht, dieses Mittel noch einzusetzen. Wie im Lichte dieser Rechtslage eine Videoüberwachung, die in ihrem Eingriff ja noch viel intensiver ist, als die akustische Wohnraumüberwachung, dieser Einsatz rechtsstaatlich möglich sein soll, ist mir nicht ganz klar. (Es bleibt die Möglichkeit den Rechtsstaat abzuschaffen, aber dann haben wir eh andere Probleme…. :roll: )
  • Verdeckte Hausdurchsuchungen. Bitte was? Was zum Teufel haben die geraucht? Nur um das noch mal klar zu stellen, Hausdurchsuchungen können möglicherweise aus den fadenscheinigsten Gründen (Gefahr im Verzug) erfolgen , sind aber immer öffentlich. Das bedeutet unter Zeugen. Eigentlich sogar unabhängigen Zeugen (keine Polizisten). Warum unter Zeugen? Um lapidar gesagt, zu verhindern, dass einem etwas untergeschoben wird. Man bekommt also immer mindestens eine schriftliche Mittelung, dass die eigene Wohnung verwüstet durchsucht wurde. Verdeckte Durchsuchung kann also immer nur bedeuten, dass der Betroffene nicht informiert wird. Verdeckte Durchsuchung bedeutet nicht, das gewartet wird, bis man das Haus verlassen hat. Denn schon jetzt könnte man theoretisch den Termin der Durchsuchung so legen, dass der Betroffene nicht da ist.Der Sinn einer verdeckten Durchsuchung ist also eine Durchsuchung ohne Kenntnis des Betroffenen. Mit der momentanen Regelung, erfährt der Verdächtige notgedrungen, dass gegen ihn ermittelt wird. War auch eigentlich mal der Sinn dieser Regelung. :roll: Nach der gewünschten neuen Regelung könnte so die Polizei eine ganze Ermittlung inkl. Durchsuchung, gerichtsverwertbar durchführen und der Beschuldigte erfährt erst davon, wenn er vor dem Haftrichter steht. Tolle neue Welt. Da gab es vor ca. 20 Jahren schon mal einen Staat auf deutschem Boden, dessen Sicherheitsbehörden so etwas durchgezogen haben, mir ist aber irgendwie der Name entfallen.
  • Präventive Telefonüberwachung, ohne dass der Betroffene beschuldigt ist? Muss ich dazu jetzt wirklich etwas sagen, außer WTF? Wie das mit den bisherigen Urteil des BVerfG (nicht BVG :!: ) vereinbar sein soll, ist mir nicht ganz klar. Aber alleine die Forderung Telefone Unbeschuldigter überwachen zu dürfen, einem der schärfsten (im Sinne von der grundrechtseinschränkenden Wirkung) Ermittlungswerkzeuge gegen de jure Unverdächtige einsetzen zu dürfen ist schon so absurd, dass es eigentlich keine Antwort verdient. Was kommt als nächstes, jeder Streifenpolizist darf das Handy des neuen Freundes seiner Tochter abhören?
  • Einsatz von WLAN-Catcher. Ok, was dahinter steckt, ist folgendes. Anscheinend haben einige Terrorverdächtige, wie es halt so ihre Art ist, Internetcafes und offene WLANs gebraucht, um im Internet zu surfen. (Was jetzt wiederum die Frage aufwirft, wofür die Vorratsdatenspeicherung gut ist. :roll: ) Logische Folgerung, wir brauchen WLAN-Catcher. Ob es sich dabei um einfache Laptops mit BackTrack oder irgendwelche sauteuren Geräte handeln soll, ist wahrscheinlich von der Größe des Koffers der Notwendigkeit der Polzeibehörden abhängig. Dass damit zwar der WLAN-Traffic aufgezeichnet werden kann, davon aber leider verschlüsselte Verbindungen immer noch nicht geknackt sind ist jetzt nebensächlich. :roll: Selbst Tor setzt eine Verschlüsselung zwischen den einzelnen Nodes ein. Der Einsatz eines solchen Geräts ist also komplett überflüssig, da das System schon an simplen Sachen wie https scheitert.

Ich bin kein Jurist und nicht unfehlbar. Sollte eine meiner Schlussfolgerungen falsch sein bzw. Fehler enthalten, sagt es mir.


Add comment 09.12.2007

Bundesanwalt mit Sachverstand?

Rainer Griesbaum, immerhin stellvertretender Generalbundesanwalt und Leiter der Abteilung Terrorismus hat sich auf dem Triberger Symposium zum Thema “Terrorismusbekämpfung gestern und heute“, gegen die Onlinedurchsuchung ausgesprochen.

Genau wie die Vorratsdatenspeicherung sei die Onlinedurchsuchung keine Wunderwaffe sondern stelle den Bürger unter Generalverdacht. Er fordere daher eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden um die bereits existierenden Mittel besser einsetzen zu können.

Chapeau Herr Griesbaum, möchte ich da sagen, sollten seine Äußerungen nicht nur Nebelkerzen sein. Das die Vorratsdatenspeicherung eher Kontraproduktiv ist, hatte ich in einem anderen Beitrag schon einmal erklärt.

Auch ich denke, dass eine Personalaufstockung der Sicherheitsbehörden der deutlich bessere Weg ist.  Denn was bringt einem die Onlinedurchsuchung, wenn keiner da ist, der sie auswertet?

Das Personal Geld kostet und nicht so sexy  ist, wie eine Onlinedurchsuchung mag ja sein, aber ich denke es geht bei dem ganzen Thema um Sicherheit und nicht um Prestigeprojekte? :D

Via: http://www.golem.de/0712/56448.html


Add comment 07.12.2007

Warum die Vorratsdatenspeicherung den Terrorismus und die Verbreitung von Kinderpornografie stärkt

Die Vorratsdatenspeicherung ist in trockenen Tüchern. Zwar ist die Verfassungsbeschwerde schon angekündigt (genauer 13.000) und auch der Bundespräsident könnte das Gesetz nicht unterzeichnen, aber ich möchte an dieser Stelle noch auf ein Problem hinweisen, welches bisher kaum Beachtung fand. Neben den den politischen und juristischen Unsicherheiten schafft die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form genau das, was sie eigentlich bekämpfen soll.

Ein unkontrollierbares Netz.
Im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Vorratsdatenspeicherung wird immer häufiger auch erklärt, wie man diese umgehen kann.

Ich fand es interessant, dass z.B. beim Radio Fritz vor kurzem (einem nicht näher bezeichnenten Zeitpunkt in der Vergangenheit, da ich mich nicht mehr erinnern kann, wann) erklärt (wohlgemerkt im Zuge der normalen Berichterstattung, nicht der des Chaosradios) wurde, dass man sich mit Tor vor der Aufzeichnung der IP-Adresse schützen kann.

Ich möchte jetzt an dieser Stelle gar nicht die Effektivität der vorgeschlagenen Gegenmethoden diskutieren (die vom, aus meiner Sicht esoterischen, erzeugen von Netzrauschen, bis zur Verwendung von offenen WLAN reichen), sondern nur die Entwicklung der Berichterstattung und dem Wissen der Nutzer.

Bis vor kurzem galt (im Gedächtnis des Durchschnittsnutzer) das Internet als anonymer Ort. Die größte Gefahr waren Viren. Seit dem Beginn der Berichterstattung sickert bei vielen die Erkenntnis durch, dass dem nicht so ist. Zumindestens die IP wird gespeichert. Im Zuge dessen wandern immer mehr Nutzer in Dienste wie Tor ab.

Auch Filesharer die inzwischen einen Großteil des Traffics des Internets ausmachen, dämmert nun langsam großflächig, dass sie mit der neuen Vorratsdatenspeicherung am gluteus maximus zu packen sind. Gerade Vorschläge wie die des Bundesrats, ein standardmäßiges Auskunftsrecht für Zivilprozesse führen dazu.

Halten wir fest:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung setzt darauf, dass die IP mit der eine Seite aufgerufen wird auch tatsächlich mit dem Aufrufenden übereinstimmt. Über Mittel wie Tor läuft die Vorratsdatenspeicherung ins leere. Maximal findet man damit unschuldige.
  2. Momentan findet das Filesharing im Internet relativ offen statt. Die Verbindungen werden weder anonymisiert, noch verschlüsselt. Somit ist es momentan möglich, jemanden der eine Terrorbotschaft und oder Kinderpornografie ins Internet stellt zu finden. Das gleiche kann für Filme und Musik gemacht werden, ist jetzt aber mal nicht Thema. Ich möchte mich auf die Bekämpfung von echter Kriminalität beschränken.
  3. Die echten Kriminellen findet man schon jetzt mit den Standardmethoden nicht. Die können schon jetzt legale Anonymisiererungsmethoden, wie Tor, benutzen, unterschiedliche Internetcafes benutzen oder gehackte WLAN Zugänge / Bots benutzen. Somit läuft bei ihnen die momentane Form der Vorratsdatenspeicherung ins leere, sinnvoll wäre da nur die komplett Überwachung des Internets. (Das geht aber zum Glück durch das hohe Datenvolumen nicht mehr :mrgreen: )

Doch inwiefern stärkt nun die Vorratsdatenspeicherung den Terrorismus bzw. begünstigt die Verbreitung von Kinderpornografie?

Es existiert bereits jetzt Software, die ein komplett anonymen und verschlüsselten Austausch von Daten ermöglicht. Momentan fristet diese noch ein Nischendasei. Diese Software basiert aber darauf, das viele Menschen sie einsetzen.

Wenn man sich den Wachstum des Tor Netzwerks vor Augen führt( von 800 Servern auf 1600 in knapp einem Jahr), bekommt man eine Vorstellung was passiert wenn ein Thema wie Anonymisierung in den Köpfen der Nutzer angekommen ist.

Nehmen wir nun die Gruppe der Filesharer. Das die Szene eine hohe Flexibilität bei der Wahl des eingesetzten P2P-Netzwerks besitzt hat bereits die Musikindustrie leidvoll erfahren müssen. Während immer noch versucht wurde das Gnutella-Netzwerk trocken zu legen, war der Großteil schon längst im E-Donkey Netzwerk angekommen. Als man schließlich das E-Donkey Netzwerk anging, war der Großteil bereits über zu Bittorrent-Trackern gewechselt.

Die sind nicht nur schneller, sondern auch juristisch schwerer zu fassen. Momentan bekanntestes Beispiel dürfte piratebay.org sein, welches sich mit einer bemerkenswerten Renitenz der Unterhaltungsindustrie in den Weg stellt.

Leider finde ich gerade keine Zahlen, die den Wachstum des P2p-Netzwerke zeigen. Daher muss ich auf meine eigenen Erfahrungen zurückgreifen. Wenn aktuelle torrents von US-Serien rund 3.000 Seeder und 27.000 Leecher haben und man eine aktuelle Folge von z.B. Scrubs kurz nach der Ausstrahlung in USA innerhalb von einer Stunde (wenn man etwas länger wartet, sogar innerhalb von wenigen Minuten) bekommt, kann man sich vorstellen, was für eine potenzielle Anzahl an Nutzern existiert, die ein anonymisiertes Netz erzeugen könnten. Alleine die Zahl der Server die wöchentlich die aktuellen Naruto-Folgen seeden sind mehr als das Tor-Netzwerk je hatte.

Sollte die Vorratsdatenspeicherung einsetzen und dafür sorgen, dass ein Großteil der Filesharer sich mit den Anoymisiern verbündet, erreicht sie genau das Gegenteil von ihrer Bestimmung.

Man stelle sich einfach vor, der Großteil der aktuellen Filesharer würde in ein Netzwerk wechseln, das ein anonymes verschlüsseltes Bittorrent ist. Dazu ist gar nicht unbedingt eine Änderung an der Infrastruktur des Tracker nötig, nur an dem Code der Clients. Oder sie wechselten gleich in das freenet.

Es würde für alle Beteiligten unmöglich, herauszufinden, wer der ursprüngliche Verteiler einer Datei ist. Damit könnten Terroristen und Kinderschänder unbehelligt ihren Müll im Internet verbreiten.

Ich glaube kaum, dass das gewollt sein kann.

P.S.:

Ja, ich benutze die Totschlagargumente Terrorismus und Kinderschänder bewusst, um den immer gleichen plakativen Äußerungen mit gleicher Kraft entgegenzutreten.


Add comment 07.12.2007

Zwei Firmen eine Datenbank - Einzelfall?

Wie wenig Datenschutz in Deutschland real ist, zeigt gerade ein Eintrag im lawblog.

Die Stadtwerke und die Stadtreinigung, zwei getrennte Unternehmen, haben in einem gemeinsamen Callcenter ihre Kundendatenbanken zusammengeführt.

Das so etwas nicht sein darf, hat auch der Landesdatenschutzbeauftragte befunden.

Aus meiner Sicht dürfte es sich dabei um keinen Einzelfall handeln, denn Callcenter werden in der Regel nicht nur von einer Firma benutzt.

Ich möchte den Mitarbeitern und Firmen gar nicht unbedingt böse Absichten unterstellen. Oftmals fehlt einfach das Unrechtsbewusstsein völlig.

Das Thema Datenschutz wird sicherlich nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Es ist da schon möglich, dass ein Kundenbetreuer einfach noch in einer anderen Datenbank nachschaut, auf die er auch Zugriff hat.

Das muss ja überhaupt nicht von der Firma angeordnet sein, sowas verbreitet sich erfahrungsgemäß durch den Flurfunk.

Mitarbeiter A kann auf seinem Terminal auf die Daten der Firma X und der Firma Y zugreifen. Jetzt findet er einen Kundeneintrag nicht bei der Firma X und schaut einfach in der Datenbank der Firma Y nach. Das mag er in diesem Fall gut gemeint haben, so ist der Datenschutz aber leider trotzdem ausgehebelt.

Da muss dringend aufgeklärt werden.


1 comment 05.12.2007

Arcor soll Google sperren

Nach der bereits erlassenen Einstweiligen Verfügung gegen Arcor, mit der Aufforderung zur Sperrung der Seite youporn.com, hat der Geschäftsführer von Huch Medien, Tobias Huch, einen Eilantrag gestellt, in dem eine Sperre von google.de und google.com erfolgen soll.

Laut eigener Aussage geht es Herrn Huch darum zu klären, ” ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll”. Aus meiner Sicht ein vollkommen richtiger Schritt. Denn es muss der deutschen Justiz und Politik klar gemacht werden, wie unsinnig die Forderungen nach einer vollständigen Kontrolle des Internets ist.

Es muss endlich geklärt werden, dass der Internetprovider keine Haftung und keine Verantwortung für die von ihm transportierten Inhalte hat. Die Post ist schließlich auch nicht für das verantwortlich, was sie transportiert.

Ich bin ja gespannt, ob eine ähnliche Anordnung erfolgt wie bei youporn.de


1 comment 05.12.2007


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