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BVerfG erlaubt Online-Durchsuchung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein langerwartetes Urteil zum Thema Online-Durchsuchung gefällt.

Im Gegensatz zu einigen euphorischen Meldungen bedeutet das Urteil aber kein Verbot der Online-Durchsuchung per se. Der wichtige Punkt ist, dass die Online-Durchsuchung generell erlaubt, aber an hohe Bedingungen geknüpft ist.

Aus der Sicht der Gegner mag das wie ein Sieg wirken, fakt hingegen ist, dass sie zwar nicht auf ganzer Linie verloren, aber auch nicht gewonnen haben.

Meine Befürchtungen, dass die Online-Durchsuchung generell verfassungskonform ist (Wenn auch mit Auflagen, aber das ist auch bei der Wohnraumüberwachung so), haben  sich damit leider bestätigt.

Leider kommt damit die Online-Durchsuchung. Auch wenn sie an ähnlich hohe Bedingungen geknüpft ist, wie der sogenannte Große-Lauschangriff. Aber der ist ja in Verbindung mit dem Gummiparagraphen 129a (§129a StGB) auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Kein Tag zum Jubeln.


1 comment 27.02.2008

Die Online-Durchsuchung kommt, egal was es kostet

Weder die Realität noch die Vernunft sieht die CSU als Hindernis und möchte in einem bayerischen Alleingang die Online-Durchsuchung in Bayern ermöglichen.

Frei nach dem Motto “Mir, san mir” hält es die Bayerische Landesregierung nicht für nötig, ein Urteil des BVerfG abzuwarten, geschweige denn die Opposition darüber zu informieren, dass das LKA bereits Telefonate mittels eines Trojaners ausspioniert.

Die Technik, die bei diesem Programm zum Einsatz kommt, soll der des geplanten Bundestrojaners ähneln.

Ist ja auch lästig, wenn sich der Staat an die Grundrechte halten muss. :roll:


Add comment 24.01.2008

Wer hat uns Verraten? - Sozialdemokraten

Die SPD ist nun endgültig umgefallen, hat der Online-Durchsuchung generell grünes Licht erteilt.

Der Schäuble-Klon der SPD Dieter Wiefelspütz hat in einem taz-Interview eingeräumt, dass die Entscheidung gefallen ist:

Bisher stand bei der Diskussion über die BKA-Novelle die heimliche Ausspähung von Computern im Mittelpunkt. Die SPD hat inzwischen Zustimmung signalisiert. Warum?

Unser Fraktionschef Peter Struck hat darauf verwiesen, dass alle maßgeblichen Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für notwendig erklären. Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen - mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.

Man muss aber doch nicht alles machen, was gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist …

Das ist richtig. Aber die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen - auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Online-Durchsuchung.

Da nun auch die SPD (wir vorhersehbar) eingeknickt ist, ist es ziemlich sicher, dass die Online-Durchsuchung kommt.

Das Bundesverfassungsgericht muss zwar noch ein Gesetz das die Online-Durchsuchung dem NRW-Verfassungsschutz erlaubt entscheiden, aber es ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung für generell verfassungswidrig erklärt, oder nicht.

Im Kern sind beide Gesetze, das nordrhein-westfälische und das geplante Bundesgesetz, sowieso grundverschieden, da es bei dem einen Gesetz (dem aus NRW) um Befugnisse des Verfassungsschutzes geht und beim geplanten Bundesgesetz um Befugnisse des BKA geht.

Die Frage ist hier also ob im Falle einer Verfassungskonformität des NRW-Gesetzes das auch so für das BKA-Gesetz gelten würde. Geheimdienste haben ja aus bestimmen Gründen mehr Rechte als die (normale) Polizei, die aber unter anderem darin begründet liegen, dass es eine (mittlerweile weniger strikte) Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei gibt.

Mir wird alleine bei dem Gedanken schlecht, was Monika Harms, unsere Ist-Mir-Doch-Egal-Was-Der-Bundesgerichtshof-sagt Generalbundesanwältin, dann in Verbindung mit dem Gummiparagraphen §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) anstellt.


Add comment 18.01.2008

Bundesanwalt mit Sachverstand?

Rainer Griesbaum, immerhin stellvertretender Generalbundesanwalt und Leiter der Abteilung Terrorismus hat sich auf dem Triberger Symposium zum Thema “Terrorismusbekämpfung gestern und heute“, gegen die Onlinedurchsuchung ausgesprochen.

Genau wie die Vorratsdatenspeicherung sei die Onlinedurchsuchung keine Wunderwaffe sondern stelle den Bürger unter Generalverdacht. Er fordere daher eine bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden um die bereits existierenden Mittel besser einsetzen zu können.

Chapeau Herr Griesbaum, möchte ich da sagen, sollten seine Äußerungen nicht nur Nebelkerzen sein. Das die Vorratsdatenspeicherung eher Kontraproduktiv ist, hatte ich in einem anderen Beitrag schon einmal erklärt.

Auch ich denke, dass eine Personalaufstockung der Sicherheitsbehörden der deutlich bessere Weg ist.  Denn was bringt einem die Onlinedurchsuchung, wenn keiner da ist, der sie auswertet?

Das Personal Geld kostet und nicht so sexy  ist, wie eine Onlinedurchsuchung mag ja sein, aber ich denke es geht bei dem ganzen Thema um Sicherheit und nicht um Prestigeprojekte? :D

Via: http://www.golem.de/0712/56448.html


Add comment 07.12.2007

Schäuble: Onlinedurchsuchung nicht für Steuerfahndung nutzen

Innenminister Schäuble hat klar gestellt, dass die Onlinedurchsuchung NICHT von der Steuerfahndung eingesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf enthalte nur Befugnisse für die Terrorismusbekämpfung. Abgesehen davon, stehe dem das Grundgesetz entgegen.

Ja, ne ist klar. :roll:

Ich möchte dem geneigten Leser an dieser Stelle ein paar Dinge aufzeigen:

  1. Die Steuerfahndung ist schon jetzt mit Befugnissen ausgestattet, da träumt das BKA von. Unter anderem sind die Steuerprüfer quasi Henker und Richter in einem. Wer glaubt denn bitte, dass in einem Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes das Finanzamt nicht nachrückt?
  2. Der selbe Innenminister, der vor kurzem noch Aussagen “für die Ewigkeit” ausgeschlossen hat und auch gerne mal Grundgesetzänderungen empfiehlt, beschränkt die Onlinedurchsuchung jetzt auf die Terrorismusbekämpfung.
  3. Wer erinnert sich noch warum die Kontoabfrage eingeführt wurde? Richtig für die Terrorismusbekämpfung. Und wofür wird sie jetzt eingesetzt? Um Sozialhilfeempfänger zu überprüfen.

Wer ernsthaft glaubt, dass Schäuble freiwillig halt macht irrt.
Via: http://www.golem.de/0712/56320.html


1 comment 04.12.2007


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