Die SPD ist nun endgültig umgefallen, hat der Online-Durchsuchung generell grünes Licht erteilt.
Der Schäuble-Klon der SPD Dieter Wiefelspütz hat in einem taz-Interview eingeräumt, dass die Entscheidung gefallen ist:
Bisher stand bei der Diskussion über die BKA-Novelle die heimliche Ausspähung von Computern im Mittelpunkt. Die SPD hat inzwischen Zustimmung signalisiert. Warum?
Unser Fraktionschef Peter Struck hat darauf verwiesen, dass alle maßgeblichen Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für notwendig erklären. Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen - mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.
Man muss aber doch nicht alles machen, was gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist …
Das ist richtig. Aber die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen - auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Online-Durchsuchung.
Da nun auch die SPD (wir vorhersehbar) eingeknickt ist, ist es ziemlich sicher, dass die Online-Durchsuchung kommt.
Das Bundesverfassungsgericht muss zwar noch ein Gesetz das die Online-Durchsuchung dem NRW-Verfassungsschutz erlaubt entscheiden, aber es ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung für generell verfassungswidrig erklärt, oder nicht.
Im Kern sind beide Gesetze, das nordrhein-westfälische und das geplante Bundesgesetz, sowieso grundverschieden, da es bei dem einen Gesetz (dem aus NRW) um Befugnisse des Verfassungsschutzes geht und beim geplanten Bundesgesetz um Befugnisse des BKA geht.
Die Frage ist hier also ob im Falle einer Verfassungskonformität des NRW-Gesetzes das auch so für das BKA-Gesetz gelten würde. Geheimdienste haben ja aus bestimmen Gründen mehr Rechte als die (normale) Polizei, die aber unter anderem darin begründet liegen, dass es eine (mittlerweile weniger strikte) Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei gibt.
Mir wird alleine bei dem Gedanken schlecht, was Monika Harms, unsere Ist-Mir-Doch-Egal-Was-Der-Bundesgerichtshof-sagt Generalbundesanwältin, dann in Verbindung mit dem Gummiparagraphen §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) anstellt.