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Is it rape when she smiles?

Das fällt mir bei diesem lawblog Eintrag ein.

Kurze Zusammenfassung: 15-jähriges Mädchen schläft mit 4 Männern (gleichzeitig (?)), zeigt diese wegen Vergewaltigung an und diese werden freigesprochen, weil sich den Männern kein Vorsatz vorwerfen nachweisen lässt.

Das riecht doch nach der Titelgeschichte für die nächste Emma.

Wenn man sich die Kommentare durchliest, sind die vier sowieso Schuldig. Wenn nicht wegen Vergewaltigung dann entweder dafür, dass sie mit einer 15-jährigen geschlafen haben oder dafür dass sie zu viert mit einem Mädchen einer Frau geschlafen haben.

Frei nach dem Motto, knüpft sie am nächsten Baum auf, die Pferdediebe.

Es scheint da einigen Kommentatoren doch an Sachkenntnis über die heutige Jugend zu mangeln. Erstens gehören zur Vergewaltigung immer zwei, einer der vergewaltigt wird und einer der vergewaltigt. Es mag dem ein oder der anderen zwar nicht passen, aber nur weil sich das Mädchen im Nachhinein unwohl in seiner Haut fühlt, ja vielleicht sogar vergewaltigt fühl, haben die Beschuldigten das Mädchen noch lange nicht vergewaltigt. Weiterhin ist nicht jeder der mit einer 15-jährigen schläft automatisch ein Kinderschänder schuldig, noch macht er sich strafbar. Mal abgesehen davon, dass es durchaus üblich sein soll, dass ein 18-jähriger mit einer 15-jährigen schläft (An Gymnasien soll es sogar vorkommen, dass die dort ganz offiziell ein Pärchen sind.), es ist, sofern keine Zwangslage ausgenutzt wird, sogar legal

Eine mögliche Variante, wie es passiert sein könnte, wäre diese:

Mädchen entscheidet sich dazu mit den vier Männern zu schlafen. (Soll ja in gewissen Schichten nichts ungewöhnliches sein.) 

Mädchen schläft mit den Vieren. Danach stellt sie fest, dass es ihr irgendwie missfällt, sie sich benutzt fühlt, was weis denn ich.

Jetzt zeigt sie die Vier wegen Vergewaltigung an. 

Folge, die Vier dürfen sich erstmal in Untersuchungshaft begeben und freuen sich darüber vor einem Trümmerhaufen zu stehen, was vorher einmal ihr Leben war. 

Mag ja sein, dass sich das Mädchen vergewaltigt fühlt, ich möchte es gar nicht ausschließen. Aber dann ist leider die Strafanzeige der völlig falsche weg, denn so zerstört man nur das Leben der Beschuldigten. Den Männern war evtl. gar nicht bewusst, dass das Mädchen es sich anders überlegt hatte. 

Ich möchte den ein oder andern „Schuldig! Schuldig!“ Rufer mal sehen, wenn er mit jemandem, aus seiner Sicht, einvernehmlich schläft und danach wegen Vergewaltigung angezeigt wird. Ob dann immer noch „Schuldig! Schuldig!“ gerufen wird? 

Zum Abschluss bleibt zu sagen, dass man nur weil man sich vergewaltigt fühlt, es nicht wurde. Wenn man etwas nicht will, soll man das auch so sagen. Sonst hat das Gegenüber keine Kenntnis vom eigenen Unbehagen und geht dann sogar straffrei aus.


7 comments 20.12.2007

“Nacktkontrolle” war rechtswidrig

Es gibt Dinge, die glaubt man nicht wenn man von ihnen hört. Dann stellt man fest, dass sie tatsächlich passiert sind und einem kommt die Galle hoch.

Ich erinnere mich noch, wie ich in dem Fall der Corinna F. eine unglaubliche Wut über die Arroganz der Exekutive in Deutschland spürte. Damals war eine 16-jährige vor einem Fußballspiel von der Polizei durchsucht worden. Die 16-jährige musste sich vor dem Stadion nackt ausziehen und eine komplette Körperdurchsuchung über sich ergehen lassen. Der Grund, sie trug einen Fanschal.

Es gab keinen Hinweis, dass sie irgendwelche Verbotenen Gegenstände ins Stadion schmuggeln wollte. Lediglich eine Polizeianweisung, nach der auch insbesondere unauffällige Fans zu durchsuchen seien, da diese als Kuriere für gewaltbereite Fans dienen könnten.

Alleine schon die Tatsache, dass die Polizei sich erdreistet eine Minderjährige dazu zu zwingen sich durchsuchen zu lassen, hat mich schon dazu gebracht den ausführenden Polizistinnen den Teufel an den Hals zu wünschen.

Nur noch fassungslos hatte ich ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Saarland zur Kenntnis genommen, dass das auch noch O.K. sei.

Nun hat ein Urteil des Oberlandesgerichtes das Geschehene für rechtswidrig erklärt. Hat ja auch nur 33 Monate gedauert :roll:

Via lawblog.de

Die ganze Geschichte gibt es hier.

Update:

Im Lawblog gibt es jetzt auch das Urteil.


Add comment 15.12.2007

Waterboarding in den Tagesthemen

Im Blog der Tageschau findet man einen interessanten Eintrag, über das Dilemma der Redaktion Video-Material zum Thema Waterboarding (Der englische Wikipedia-Eintrag ist besser.) In der Sendung vom 12.12. wurde ein kurzer Ausschnitt gezeigt, in dem die Anwendung zu sehen ist.

Der Ausschnitt selber ist eher harmlos, nach Internetmaßstäben (Ich verlinke jetzt mal nicht, wer möchte suche bei youtube.com nach waterboarding.) sogar lächerlich. Ich habe auch nach mehrmaligem Ansehen noch nicht erkennen können, wo jetzt die Brisanz (des Videomaterials) liegt. Das Video zeigt laut Überschrift einen Ausschnitt aus einem US-Militär-Trainingsvideo. Ich gehe daher davon aus, dass alle Beteiligten Freiwillige sind. Die Zurschaustellung eines Menschen kann es damit eigentlich nicht sein.

Neben der Frage ob das Video selbst jetzt dramatisch ist oder nicht, fragt sich die Redaktion der Tagesthemen ob es überhaupt angebracht sei ein solches Video zu zeigen.

Ich kann beide Argumentationen verstehen. Trotzdem ist meine Meinung: Ja, man kann, nein muss sie zeigen. Natürlich gibt es diese Videos im Internet. Natürlich kann man, wenn man möchte, danach suchen.

Aber die Aufgabe der Tagesthemen ist es nun einmal eine umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen. Dazu gehört eben, manchmal, auch solche Bilder zu zeigen. Es muss einem Zuschauer auch möglich sein, der kein Internet hat, sich von der Bedeutung des Wortes Waterboarding zu überzeugen. Sicher man kann auch eine reine (Audio) Schilderung benutzen, aber Bilder beschreiben deutlicher um was es beim Thema Waterboarding geht. Keine noch so genaue Beschreibung kann diese Eindringlichkeit ersetzen.


Add comment 13.12.2007

Von Papierverschwendung, Pornoindustrie und Passwortknackern

Papierverschwendung

    Die schwedische Justiz hat nun die Ermittlungen gegen piratebay.org abeschlossen und die Akten den Betreibern zugeschickt zugeschickt. Der über 4.000 Seiten umfassende Aktenberg enthält wohl kaum neues, nur die Namen der Betreiber und eine Auflistung der Geldströme.

    Da sich die Admins der Piratenbucht nicht verstecken, sondern, da sie ihr Verhalten nach schwedischem Recht für unbedenklich halten, ziemlich öffentlich agieren, kein Wunder. Die Frage ob piratebay nun legal ist, wird wohl innerhalb des nächsten Jahres von einem Gericht entschieden. Klar dürfte nur sein, dass sich die schwedische Staatsanwaltschaft nicht umsonst so viel Zeit genommen haben wird die Anklage vorzubereiten. Man wird sich wohl kaum die Blöße einer Niederlage geben wollen.

    Für mich Skurril klingt allerdings die Anklage wegen “Beihilfe zum Verstoß gegen Urheberrechte”. Keine Ahnung ob es sich hierbei um einen Übersetzungsfehler handelt oder so etwas nach schwedischem Recht existiert, klingt aber in meinen Ohren nicht sehr strafwürdig. Irgendwie nach Beihilfe zum Schwarzfahren durch aufhalten der U-Bahn Tür. :D

    Pornoindustire

      Auch die Pornoindustrie hat nun den lukrativen Weg der modernen Weglagerei Abmahnung entdeckt. Stand diese doch bisher dem Treiben im Internet gleichgültig bis unterstützend gegenüber. Manch einer behauptet gar, gäbe es keine Pornos mehr im Netz, gäbe es nur noch eine Seite www.bring-back-the-porn.com, bzw. dass das Internet für Pornos gemacht sei. (Dieser Satz hat gerade allen die, während der Arbeit, auf dieses Blog surfen eine Abmahnung eingebracht.) Aber pecuniao non olet und wenn man erstmal so eine schöne Interessenvertretung gegründet hat, die auch gleich einen entstandenen Schaden von 2 Milliarden entdeckt hat, muss man die ja auch irgendwie refinanzieren. :roll:

      Passwortknacker

        Im Lawblog findet sich heute ein Eintrag über einen Arbeitgeber der sich mittels Passwortknacker Zugang zu einem geschützen Word-Dokument eines seiner Angestellten verschafft und ihn daraufhin entlassen hat. Was lehrt uns das? Erstens, wenn man schon so absurd bescheuert ist Daten die gegen den eigenen Arbeitgeber gerichtet sind auf seinem Arbeitsrechner zu speichern, sollte man sie wenigsten richtig verschlüsseln. Zum Beispiel mit Truecrypt. (Und bevor jetzt einer wegen den Temp-Daten rumschreit, ja ist mir bekannt. :roll: ) Warum hier jetzt § 202a und damit §202c greifen soll ist mir nicht ganz klar, denn schließlich handelt es sich um den Arbeitsrechner. Hier müsste der Arbeitgeber doch eigentlich davon ausgehen können, das alle Daten darauf eh für ihn bestimmt sind. Womit die Bedingung der “nicht für ihn bestimmt” von §202a ja eigentlich wegfallen müsste. Oder?


        Add comment 11.12.2007


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