Es graust einem ob der realitätsfernen Rechtssprechung des OLG Düsseldorf. Das die IT Kompetenz der deutschen Juristen irgendwo der eines Schimpansen über Raumfahrt ähnelt hat die Judikative ja nun schon mehrfach unter Beweis gestellt.
Dieses Urteil schießt aber nun im Punkto Realitätsferne den Vogel ab:
[...]Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGH, NJW 2004, 3102, 3205 - Internetversteigerung).
Hierfür genügt, dass der Antragsgegner willentlich einen Internetzugang geschaffen hat,
der objektiv für Dritte nutzbar war. Ob die Urheberrechtsverletzungen von seinem Computer aus begangen
worden sind oder ob Dritte unter Ausnutzung seines ungesicherten WLAN-Netzes auf seinen Internetzugang
zugegriffen haben, ist ohne Bedeutung. Ohne den vom Antragsgegner geschaffenen Internetzugang hätte
weder die eine noch die andere Möglichkeit bestanden.
Wer also einen Netzzugang anbietet ist nach dem Urteil grundsätzlich dafür Verantwortlich, was über seinen Netzzugang passiert. (Dass die Richter dazu das vollkommen unpassende Urteil über den Internetauktionen zitieren, beweist nur noch mehr, wie wenig Ahnung sie von der Materie haben.) Ob nun ein Netzwerkzugang den man für seine Nachbarn öffnet, einen Fon-Point anbietet oder seinen Kunden kostenlos WLAN zur Verfügung stellen möchte. Man haftet immer.
Aber, das Urteil geht ja noch weiter bzw. wird noch besser:
Der Antragsgegner hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Er hat eine neue Gefahrenquelle
geschaffen, die nur er überwachen kann.
Nun, dass in der Welt der Richter so etwas wie absichtlich zur Verfügung gestelltes offenes WLAN nicht existiert haben sie ja schon gezeigt. Jetzt schafft auch noch jeder Anbieter eines solchen WLANs eine neue Gefahrenquelle. Was das für eine Gefahrenquelle sein soll kann man nur mutmaßen, ich vermute die Möglichkeit des Anonymen surfens.
Objektiv gesehen hat er es Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können.
Ja, pfui aber auch. Wenn ein Richter in einem offenen WLAN soetwas sieht, was macht er dann erst aus einem Tor-Exit-Node? Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie?
Von daher ist es gerechtfertigt, ihm zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätte er für die verschiedenen Nutzer seines Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können, die einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer wenigstens den Schutz der Anonymität genommen hätte. Auf die entsprechende Möglichkeit weist die Firma Microsoft ausdrücklich hin.
Es erklärt sich mir irgendwie nicht, wie ein Rechner mit mehreren Benutzernamen eine Anonymisierung verhindert. (Dazu wäre eine Art Vorratsdatenspeicherung auf Mikroebene erforderlich, die gerade in Produkten der Firma Microsoft sehr schwer zu implementieren ist. Von Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit wollen wir gar nicht erst reden.) Schließlich surfen ja alle Nutzer immer noch über die gleiche IP. (Geschweige denn Haushalte mit mehreren PCs.)
Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz hätte er durch Verschlüsselung minimieren können, die eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen.
Haha. Selbst Profis haben immer noch Probleme WLANs sicher zu konfigurieren. Wie soll das dann erst ein Laie schaffen. Abgesehen davon, dass es ja durchaus Leute geben soll, die ihr WLAN bewusst offen lassen.
Wenn der Antragsgegner solche Maßnahmen gleichwohl unterlässt, weil er sie für lebensfremd erachtet, hat er eben die Konsequenzen zu tragen.
Ach so argumentieren wir jetzt also? Gut, liebe Richter ich empfinde ihr Urteil als lebensfremd. Denn es stellt nicht nur eine eklatante Wissenlücke zum Thema WLANs zur schau, sondern ist auch ein Affront gegen alle die sich für Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet einsetzen. Von daher finde ich sollten die Richter die Konsequenzen ihres Urteils tragen und alle einmal Kräftig verhauen werden.
So populistische Richterschelte vorbei. Zeit sich mit dem Urteil auseinander zu setzen.
Das Urteil kann man eigentlich nur als Griff ins Klo bezeichnen. Wie so viele Urteile zementiert es eine unsägliche Stellung der Störerhaftung und weitet den Begriff immer weiter aus. Leider beruft sich mal wieder ein Gericht auf das Urteil zum Thema Ebay-Accountmissbrauch bzw.-Accountleihe. Ein Urteil das einen völlig anderen Gegenstand zur Frage stellte. Nämlich ob jemand der einer anderen Person seinen Ebay-Account zur Verfügung stellt, als Störer haftet. Eine besondere Brisanz hatte dabei der Umstand, dass der Account bei Ebay positive Bewertungen hatte und somit evtl. Handelspartner von der falschen Bewertung getäuscht wurden. Wie man dieses Urteil, wo eine Person einer anderen quasi eine Referenz ausstellte mit einem zur Verfügung gestelltem Internetzugang vergleichen möchte ist mir nicht ganz klar.
Aber, das Urteil zeigt einmal mehr, wohin der Hase in Deutschland läuft. Inhaber von Anschlüssen werden automatisch zu Störern, wenn sie nicht die abenteuerlichen Auffassungen der Sorgfaltspflicht des rechtsprechenden Richters teilen. Hinzu kommt die abenteuerliche Rechtsauffassung das eine IP-Adresse irgendeine Aussagekraft hat.
Kann man dem Deliquenten nicht nachweisen, dass er irgendetwas mit der vorgeworfenen Tat zu tun hat, haftet er eben als Störer. Schwierige Zeiten für mutige Leute die ihr WLAN offen lassen.
Ich warte ja immer noch auf das erste Urteil, in dem jemand als Störer verurteilt wird, weil sich jemand in sein WLAN gehackt oder seinen Rechner mittels eines Trojaners übernommen hat.
Schließlich kann man immer irgendwie argumentieren, er hätte seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Aber irgendwie passt es ja auch in eine Zeit, in der vom Staat alle IP-Verbindungsdaten gesammelt werden. Da kann es natürlich nicht sein, dass irgendwer eine Möglichkeit bietet das zu umgehen. Wäre ich Verschwörungstheoretiker würde ich vermuten das ganze Thema Störerhaftung wurde nur erfunden um die Daten der Vorratsdatenspeicherung auch irgendwie sinnvoll nutzen zu können. Frei nach dem Motto, egal wen wir bestrafen, Hauptsache wir bestrafen einen. Aber zum Glück bin ich es ja nicht. 