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Auskunftsanspruch für Musikindustrie - Rettet uns die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundestag hat heute einer Gesetzesänderung zugestimmt die den Rechteinhabern zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen über Internetprovidern zubilligt.

Zwar steht die Datenherausgabe im Falle von IP-Adressen unter Richtervorbehalt, das muss allerdings erfahrungsgemäß nichts bedeuten. Die Datenherausgabe an die Staatsanwaltschaften, stand bisher eigentlich auch unter Richtervorbehalt.

Wichtig ist an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen, dass der Auskunftsanspruch mit der neuen Regelung über das Zivilrecht erfolgt. Hier also kein Puffer wie Staatsanwaltschaft oder Polizei zwischengeschaltet ist. Oder um es deutlich zu sagen: Jeder, der einen Anspruch wie auch immer glaubhaft machen kann, hat damit Zugriff auf die Namen der Anschlussinhaber. Das bedeutet freies Schussfeld für die Anwaltskanzleien, Stalker, etc.

Ich vermute, dass man leider wenig gegen die Herausgabe, bzw. das Gesetz, tun kann. Aus meiner Sicht ist die Herausgabe der Daten verfassungskonform.

Was aber aus meiner Sicht interessant sein dürfte, ist die Frage woher die Daten stammen sollen, die an die Rechteinhaber herausgegeben werden sollen. Soweit ich mich nämlich entsinne ist ja das (lange) speichern von IP-Daten höchstrichterlich für illegal erklärt worden. (Die Telekom speichert die Daten zwar (Mit dem Segen vom obersten Datenschutzbeauftragten, Peter Schaar) aber nur eine Woche lang). Die Daten die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sind nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes off-limits. Des Pudels Kern ist also nicht mehr der Auskunftsanspruch per se, sondern die Herkunft der Daten über die Auskunft gegeben wird, bzw. der Grund für ihre Speicherung. Sollten die Daten, künftig nur noch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden, nützt der tolle neue Auskunftsanspruch leider (aus meiner Sicht) gar nichts. :)

Um die Daten dann weiterhin herausgeben zu dürfen müssten die Provider dann zwei Datensammlungen machen. Einmal die auf der Basis der Vorratsdatenspeicherung und einmal die für die Herausgabe an gewisse Interessenten. Fraglich, ob der Großteil der Provider dazu Lust hat. :mrgeen:

Einfach mal so ins blaue formuliert.

Update:

Auch die Musikindustrie ist mit der neuen Gesetzesänderung nicht vollauf zufrieden. Sie stört sich vor allem am Richtervorbehalt, der Begrenzung auf “gewerbliches Ausmaß”  und der Begrenzung auf 100 € bei Abmahngebühren. Oder um es zynisch zu formulieren, sie stört es, dass sie nicht einfach Privatpersonen, die sich nur mal ein Lied heruntergeladen haben in Grund und Boden klagen zu können. :D

Update via heise.de


Add comment 12.04.2008

Gefahrenquelle WLAN - die Hexenjagd ist eröffnet

Es graust einem ob der realitätsfernen Rechtssprechung des OLG Düsseldorf. Das die IT Kompetenz der deutschen Juristen irgendwo der eines Schimpansen über Raumfahrt ähnelt hat die Judikative ja nun schon mehrfach unter Beweis gestellt.

Dieses Urteil schießt aber nun im Punkto Realitätsferne den Vogel ab:

[...]Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGH, NJW 2004, 3102, 3205 - Internetversteigerung).
Hierfür genügt, dass der Antragsgegner willentlich einen Internetzugang geschaffen hat,
der objektiv für Dritte nutzbar war. Ob die Urheberrechtsverletzungen von seinem Computer aus begangen
worden sind oder ob Dritte unter Ausnutzung seines ungesicherten WLAN-Netzes auf seinen Internetzugang
zugegriffen haben, ist ohne Bedeutung. Ohne den vom Antragsgegner geschaffenen Internetzugang hätte
weder die eine noch die andere Möglichkeit bestanden.

Wer also einen Netzzugang anbietet ist nach dem Urteil grundsätzlich dafür Verantwortlich, was über seinen Netzzugang passiert. (Dass die Richter dazu das vollkommen unpassende Urteil über den Internetauktionen zitieren, beweist nur noch mehr, wie wenig Ahnung sie von der Materie haben.)  Ob nun ein Netzwerkzugang den man für seine Nachbarn öffnet, einen Fon-Point anbietet oder seinen Kunden kostenlos WLAN zur Verfügung stellen möchte. Man haftet immer.

Aber, das Urteil geht ja noch weiter bzw. wird noch besser:

Der Antragsgegner hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Er hat eine neue Gefahrenquelle
geschaffen, die nur er überwachen kann.

Nun, dass in der Welt der Richter so etwas wie absichtlich zur Verfügung gestelltes offenes WLAN nicht existiert haben sie ja schon gezeigt. Jetzt schafft auch noch jeder Anbieter eines solchen WLANs eine neue Gefahrenquelle. Was das für eine Gefahrenquelle sein soll kann man nur mutmaßen, ich vermute die Möglichkeit des Anonymen surfens.

Objektiv gesehen hat er es Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können.

Ja, pfui aber auch. Wenn ein Richter in einem offenen WLAN soetwas sieht, was macht er dann erst aus einem Tor-Exit-Node? Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie?

Von daher ist es gerechtfertigt, ihm zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. So hätte er für die verschiedenen Nutzer seines Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installieren können, die einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer wenigstens den Schutz der Anonymität genommen hätte. Auf die entsprechende Möglichkeit weist die Firma Microsoft ausdrücklich hin.

Es erklärt sich mir irgendwie nicht, wie ein Rechner mit mehreren Benutzernamen eine Anonymisierung verhindert. (Dazu wäre eine Art Vorratsdatenspeicherung auf  Mikroebene erforderlich, die gerade in Produkten der Firma Microsoft sehr schwer zu implementieren ist. Von Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit wollen wir gar nicht erst reden.)  Schließlich surfen ja alle Nutzer immer noch über die gleiche IP. (Geschweige denn Haushalte mit mehreren PCs.)

Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf das WLAN-Netz hätte er durch Verschlüsselung minimieren können, die eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen.

Haha. Selbst Profis haben immer noch Probleme WLANs sicher zu konfigurieren. Wie soll das dann erst ein Laie schaffen. Abgesehen davon, dass es ja durchaus Leute geben soll, die ihr WLAN bewusst offen lassen.

 Wenn der Antragsgegner solche Maßnahmen gleichwohl unterlässt, weil er sie für lebensfremd erachtet, hat er eben die Konsequenzen zu tragen.

Ach so argumentieren wir jetzt also? Gut, liebe Richter ich empfinde ihr Urteil als lebensfremd. Denn es stellt nicht nur eine eklatante Wissenlücke zum Thema WLANs zur schau, sondern ist auch ein Affront gegen alle die sich für Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet einsetzen. Von daher finde ich sollten die Richter die Konsequenzen ihres Urteils tragen und alle einmal Kräftig verhauen werden.

So populistische Richterschelte vorbei. Zeit sich mit dem Urteil auseinander zu setzen.

Das  Urteil kann man eigentlich nur als Griff ins Klo bezeichnen. Wie so viele Urteile zementiert es eine unsägliche Stellung der Störerhaftung und weitet den Begriff immer weiter aus. Leider beruft sich mal wieder ein Gericht auf das Urteil zum Thema Ebay-Accountmissbrauch  bzw.-Accountleihe. Ein Urteil das einen völlig anderen Gegenstand zur Frage stellte. Nämlich ob jemand der einer anderen Person seinen Ebay-Account zur Verfügung stellt, als Störer haftet. Eine besondere Brisanz hatte dabei der Umstand, dass der Account bei Ebay positive Bewertungen hatte und somit evtl. Handelspartner von der falschen Bewertung getäuscht wurden. Wie man dieses Urteil, wo eine Person einer anderen quasi eine Referenz ausstellte mit einem zur Verfügung gestelltem Internetzugang vergleichen möchte ist mir nicht ganz klar.

Aber, das Urteil zeigt einmal mehr, wohin der Hase in Deutschland läuft. Inhaber von Anschlüssen werden automatisch zu Störern, wenn sie nicht die abenteuerlichen Auffassungen  der Sorgfaltspflicht des rechtsprechenden Richters teilen. Hinzu kommt die abenteuerliche Rechtsauffassung das eine IP-Adresse irgendeine Aussagekraft hat.

Kann man dem Deliquenten nicht nachweisen, dass er irgendetwas mit der vorgeworfenen Tat zu tun hat, haftet er eben als Störer. Schwierige Zeiten für mutige Leute die ihr WLAN offen lassen.

Ich warte ja immer noch auf das erste Urteil, in dem jemand als Störer verurteilt wird, weil sich jemand in sein WLAN gehackt oder seinen Rechner mittels eines Trojaners übernommen hat.

Schließlich kann man immer irgendwie argumentieren, er hätte seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Aber irgendwie passt es ja auch in eine Zeit, in der vom Staat alle IP-Verbindungsdaten gesammelt werden.  Da kann es natürlich nicht sein, dass irgendwer eine Möglichkeit bietet das zu umgehen. Wäre ich Verschwörungstheoretiker würde ich vermuten das ganze Thema Störerhaftung wurde nur erfunden um die Daten der Vorratsdatenspeicherung auch irgendwie sinnvoll nutzen zu können. Frei nach dem Motto, egal wen wir bestrafen, Hauptsache wir bestrafen einen. Aber zum Glück bin ich es ja nicht. :roll:


Add comment 18.02.2008

Usenetprovider sind auch nur Zugangsprovider

So, oder so ähnlich, könnte die Übersetzung des Urteils vom OLG Düsseldorf lauten. Dieses hat in einem Urteil vom 15.01.2008 festgestellt, dass Usenetprovider sich nicht von “normalen” Internetprovidern (wie T-Online, 1und1 oder Versatel) unterscheiden und somit nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Der Geschäftsführer dazu:

“Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.”

Ein erfreuliches Urteil.

Schließlich ist die Post nicht dafür verantwortlich, wenn man mit ihr Briefbomben verschickt. :roll:


Add comment 15.01.2008

Keine Überwachungspflicht für Anschlussinhaber

Gefunden im lawblog.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. ensteht für einen Anschlussinhaber keine Überwachungspflicht für seinen Anschluss, solange keine weiteren Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Eine gesteigerte Berichterstattung in den Medien reicht dazu nicht aus.

Im Kern geht es um die Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers:

Die Klägerin hat aber auch nicht glaubhaft gemacht, dass der Beklagte in sonstiger Weise als Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet. Zwar kann als Störer für eine Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. Ein solcher Beitrag kann vom Beklagten dadurch geleistet worden sein, dass er dem Täter seinen Computer und damit den Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt hat. Allerdings setzt die Haftung desjenigen, der selbst weder Täter noch Teilnehmer der Verletzung ist, voraus, dass er Prüfungspflichten verletzt hat. Andernfalls würde die Störerhaftung in nicht hinnehmbarer Weise auf Dritte erstreckt, die die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. (BGHZ 158, 236, 251 – Internet-Versteigerung I; WRP 2007, 964, 968 – Internet-Versteigerung II).

Des Pudels Kern ist hier die Frage, ab wann und wie diese Prüfungspflichten gelten. Das OLG hierzu:

Der Umfang der Prüfungspflicht richtet sich danach, inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Überlässt der Inhaber eines Internetanschlusses diesen dritten Personen, kann ihn die Pflicht treffen, diese Nutzer zu instruieren und zu überwachen, sofern damit zu rechnen ist, dass der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen könnte. Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Solche Anhaltspunkte bestehen deshalb grundsätzlich nicht, solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können.

Familienväter/-mütter deren Kinder über den familiären DSL-Anschluss Filesharing betreiben haften also nicht als Störer, solange sie seine Kinder darüber aufklärt, dass Filesharing illegal ist und sie keine weiteren Anzeichen dafür haben, dass die Kinder es trotzdem tun.


Add comment 08.01.2008

Wie Frau Zypries den Rechtsstaat schützt - oder auch nicht.

Ja, ist denn heut scho’ Weihnachten? Das möchte man sich nach dieser Aussage von unserer an völliger Inkompetenz krankenden, unfähigen, komplett überforderten liebenswerten Bundesjustizministerin fragen.

Aber irgendetwas stimmt nicht. Aus irgendeinem Grund tanze ich nicht auf dem Tisch. Was könnte es denn nur sein?

Ach richtig, Weihnachten war ja gerade erst. Hier muss also irgendetwas nicht stimmen.

Das Interview enthält neben viel Geschwurbel, was der Staat alles machen soll und darf (“Aber diese Daten dürfe der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat) , einen sehr schönen Satz:

Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie

Gut man kann sich an dieser Stelle Fragen, wie denn die Musikindustrie (bzw. deren Anwälte) bisher an die Namen und Adressen der Filesharer gekommen sind. Ist man Justizministerin muss man das nicht, denn man kann ja tolle Interviews geben, in denen man einfach lügt dass sich die Balken biegen, das Blaue vom Himmel erzählt einfach erklärt dass die Daten sicher sind. (So wie die Rente auch.)

Aber ich möchte Frau Zypries gar nicht unterstellen, dass sie hier absichtlich lügt. Ich öffne ihr die Tür, halte ihr meine Hand hin und unterstelle ihr einfach fehlende Vorstellungskraft und Sachkenntnis.

Noch mal ganz langsam erklärt, warum ich mich so aufrege. Ich hatte es schon einmal in einem anderen Eintrag angesprochen.

Schon jetzt hat die Musikindustrie keine zivilrechtliche (!) Möglichkeit an den Namen hinter einer IP zu kommen. Wenn die es selber tun würde, wäre das sogar strenggenommen unerlaubtes Ausforschen, das in einem Zivilprozess gerne auch mal Ärger gibt und den Prozess zu ihren Ungunsten beenden könnte.

Aber, die Anwälte sind ja schlau, was macht die jetzt? Sie erstatten Anzeige gegen Unbekannt und geben der Polizei die IP. Diese ermittelt den Namen des Anschlussinhabers, die Polizei darf diesen nämlich als einzige Ermitteln. In der Regel wird dieses Verfahren zwar von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber die Anwälte der Musikindustrie können Akteneinsicht beantragen. Damit haben sie den Anschlussinhaber ermittelt und können gegen ihn zivilrechtlich vorgehen.

Was dann folgt, ist das bekannte und beliebte Spiel der Abmahnung.

Ob das alles so rechtlich einwandfrei ist, sei dahingestellt. Jedenfalls der Großteil der Gerichte ist offenbar der Meinung, dass das alles mit rechten Dingen zu gehe. (Bis auf ein Amtsgericht in Offenburg)

Im neuen, ab 2008 geltenden, Gesetz gibt es den schönen Zusatz “[...] eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat[...]“.

Damit bekommen die Ermittlungsbehörden dann auch den, garantierten, Zugriff im Falle einer getauschten MP3. (Stände da “nur im Falle schwerer Straftaten”, oder etwas vergleichbares, könnte man tatsächlich glauben, dass mit diesem Gesetz Terroristen gejagt werden sollen).

So, jetzt eine Frage. Wer auf diesem Planeten glaubt denn jetzt bitte ernsthaft, das die Musikindustrie ihr Verhalten jetzt ändert?

Da kann Frau Zypries mir gerne erzählen im Himmel sei Jahrmarkt, aber ich glaube erst, dass die Musikindustrie diese Daten nicht bekommt, wenn es ein Gesetz oder höchstrichterliches Urteil gibt, das diese Form des Ausforschen untersagt.


Add comment 30.12.2007

Amazon.com und Videodownloads

Irgendwie ist an mir völlig vorübergegangen,  dass Amazon.com jetzt auch TV-Serien zum Download anbietet. Prima, denk ich mir, denn eine Firma, die als  eine der ersten DRM-freie MP3s angeboten hat, wird es ja wohl mit Videos nicht wieder verbocken.

Denkste. Es ist DRM-verseuchter Müll.

Dazu ein Artikel im Guardian:

http://www.guardian.co.uk/technology/2007/dec/11/amazon

Diesen Service braucht, in dieser Form, niemand.

Man könnte meinen die Anbieter hätten aus dem Misserfolg der Musikindustrie gelernt, aber anscheinend müssen auch sie erst die Lektion lernen, dass man nicht am Markt vorbei anbieten soll.

Ein Artikel, der die aktuelle Entwicklung in der Musikindustrie kommentiert und mit ein paar Zahlen zum Thema TV-Episoden per P2P aufwartet:

 http://www.zeit.de/online/2007/50/Werbefinanzierte_Musik

Ich denke die Kunden haben schon bei der Musik klar gemacht, was sie haben wollen.

Sie möchten ihre Musikstücke genau wie CDs behandeln können, sie möchten sie auf jedem Gerät ihrer Wahl abspielen. Ihren Freunden ausleihen oder kopieren. Und sie möchten, mittlerweile, nichts mehr dafür zahlen.

Das sich der Preis pro Musikstück mittlerweile bei 0,0 € eingependelt hat ist alleine das Verschulden der Anbieter. Hätte man in der Anfangszeit der Tauschbörsen ein Gegenangebot gestartet, anstatt die eigenen Kunden wie Kriminelle zu behandeln, hätte man einen höheren Preis verlangen können. Man hätte es evtl. sogar geschafft DRM im Markt zu verankern, aber dieser Zug ist (zum Glück) abgefahren. Und man sieht, nach einigen schmerzlichen Jahren beginnt man auf einmal über ernst zunehmende Konkurrenzangebote nachzudenken.

Plötzlich gibt es Downloads als MP3. Es gibt werbefinanzierte Angebote, Musikflats usw. Der Preis eines MP3-Downloads bei Amazon liegt bei 0,99 $ . Das macht bei einem 34-Track-Album gerade mal 22€. Das sind Preiskategorien, in denen man anfängt zu reden.
Wir sind jetzt Zeugen, wie sich dieses Trauerspiel bei den TV-Serien und Filmen wiederholt.

Man muss sich nur einmal anschauen, wie viele Nutzer, aus aller Welt, sich wöchentlich die Stargate Atlantis Folgen herunterladen.

Warum aus dieser Masse an potenziellen Kunden kein Gewinn gezogen wird, ist mir schleierhaft.

Die Angebote der Filmindustrie gehen auch jetzt wieder am Markt vorbei. Zwar mag das Angebot von Amazon oder Itunes innovativ sein, aber es kommt zu spät und in der falschen Form.

  1. Es ist immer nur auf die USA beschränkt. Ein großer Teil der Downloader kommt, wenn man nach den IP-Adressen geht, aber überhaupt nicht aus den USA. Viele der Downloader sind einfach Fans der Serie, die die Staffel “Live” mitverfolgen möchten. Diese Fans werden also weiterhin gezwungen sein, sich die Folgen aus dem Netz zu besorgen.
  2. Die Filme kommen im falschen Format (Windows Media Video) und sind auch noch DRM-verseucht. Die potenziellen Kunden haben sich aber daran gewöhnt die Folge auf einem Gerät ihrer Wahl anzusehen, sie beliebig hin und her zu schieben. Man muss sich doch nur die Zahl der verkauften DVD-Player anschauen, die auch DivX abspielen können. Glaubt denn irgendjemand, dass diese Player für etwas anderes gekauft wurden als die aus dem Netz gezogenen Filme auf dem Fernseher anzuschauen? Nicht zu vergessen die Streaming-Clients, die immer zahlreicher verkauft werden. Klar, alle nur gekauft um sich das in DivX kodierte Urlaubsvideo seines Nachbarn anzutun.
  3. Die Bezahlung. Bei Musik hat man sich mittlerweile daran gewöhnt, dass sie kostenlos im Netz zu bekommen ist. Bei Serien, hat man noch nie für sie bezahlt.  Das Verständnis für etwas Geld zu bezahlen, was man sonst kostenlos im Fernsehen bekommt dürfte nicht wirklich ausgebildet sein. Es fehlt hier an vergleichbaren Angeboten. Die Logik ist doch, man bekommt die Folge im Fernsehen kostenlos, also muss sie im Internet auch kostenlos sein.
  4. Untertitel. Gerade für nicht-Muttersprachler ungemein hilfreich. Gibt es mittlerweile für jede US-Serie im Netz dazu. Bei Amazon? Fehlanzeige.
  5. Das Argument, wenn die Dateien nicht DRM geschützt wären, würden sie ins Netz gestellt ist Quatsch. Was ist denn jetzt? Jetzt sind sie auch schon im Netz verfügbar. Mit oder ohne Schutz, die Folgen sind eh im Internet verfügbar. Der Schutz ändert also nichts.
  6. Weltweite Verfügbarkeit. Es wird Argumentiert, dass dann die lokalen TV-Sender protestieren würden. Aber ich glaube nicht, dass die einen nennenswerten Zuschauerschwund hätten, denn die Wenigsten sprechen, in einem Land, so gut Englisch, als dass sie einer Folge problemlos folgen könnten. Es mögen zwar weltweit in der Summe viele sein, die sich die Folge auf Englisch anschauen würden. Aber ein Fußballspiel dürfte sich stärker auf die Quoten einer Folge in einem Land auswirken, als die paar Zuschauer.

Die Anbieter werden es nicht gerne hören, aber sie konkurrieren mit den Filesharern. Der Aspekt der Legalität ist für die meisten vollkommen unwichtig, für sie zählt nur Qualität, Verfügbarkeit und Preis.

Meine Vorstellung für ein Angebot sieht so aus:

  1. In einem etablierten Format. In der Filesharerszene hat sich DivX bzw. das kostenlose XviD durchgesetzt. Warum die Downloads nicht auch in diesem Format anbieten? Viele Leute haben bereits Technik die hervorragend mit DivX-Videos zurecht kommt. Sei es als DVD-Player oder als Streaming-Client. Weiterhin ist der Markt der DivX-fähigen Mediageräte deutlich größer als der, der DRM- und WMV-fähigen Mediageräte.
  2. Verfügbarkeit. Eine echte Konkurrenz ist nur möglich wenn die Downloads zu mindestens zeitgleich mit der Ausstrahlung der Folge verfügbar sind. Selbstverständlich muss das Download weltweit und mit vernünftiger Geschwindigkeit möglich sein. Andernfalls haben die Filesharer die Nase vorn.
  3. Der Preis. Ich schätze die Bereitschaft für Folgen zu zahlen als sehr gering ein. Hier werden zwar Äpfel mit Birnen verglichen, aber im Fernsehen zahlt der Kunde ja schließlich auch nicht pro Folge. Für ein Gut, das man gewohnt ist (auch schon vor der Erfindung des Internets) kostenlos zu bekommen, wird man morgen nicht zahlen wollen. Die Lösung kann hier eigentlich nur sein, eine über Werbung finanzierte Folge anzubieten. Man könnte z.B. die Werbung über die Hälfte des Bildschirms legen. Alternativ könnte man z.B. noch eine Folge ohne Werbung in HD-Auflösung für einen geringen Betrag anbieten oder man bekommt zusätzlich Rabat auf eine evtl. erscheinende DVD.
  4. Qualität. Aktuelle Folgen die man via Filesharing bekommt haben schon jetzt eine Vernünftige Qualität. Die einzige Möglichkeit sich hier von den Filesharern abzusetzen ist wohl HDTV.

Fazit: Von Filesharern lernen, bedeutet Siegen lernen. :mrgreen:

Ich bin gespannt ob sich die Anbieter darauf besinnen werden, dass sie einem kostenlosen Angebot nur mit einem besseren kostenlosen Angebot entgegen treten können. (Und sei es im Kern dasselbe, nur eben legal.)


Add comment 14.12.2007

Von Papierverschwendung, Pornoindustrie und Passwortknackern

Papierverschwendung

    Die schwedische Justiz hat nun die Ermittlungen gegen piratebay.org abeschlossen und die Akten den Betreibern zugeschickt zugeschickt. Der über 4.000 Seiten umfassende Aktenberg enthält wohl kaum neues, nur die Namen der Betreiber und eine Auflistung der Geldströme.

    Da sich die Admins der Piratenbucht nicht verstecken, sondern, da sie ihr Verhalten nach schwedischem Recht für unbedenklich halten, ziemlich öffentlich agieren, kein Wunder. Die Frage ob piratebay nun legal ist, wird wohl innerhalb des nächsten Jahres von einem Gericht entschieden. Klar dürfte nur sein, dass sich die schwedische Staatsanwaltschaft nicht umsonst so viel Zeit genommen haben wird die Anklage vorzubereiten. Man wird sich wohl kaum die Blöße einer Niederlage geben wollen.

    Für mich Skurril klingt allerdings die Anklage wegen “Beihilfe zum Verstoß gegen Urheberrechte”. Keine Ahnung ob es sich hierbei um einen Übersetzungsfehler handelt oder so etwas nach schwedischem Recht existiert, klingt aber in meinen Ohren nicht sehr strafwürdig. Irgendwie nach Beihilfe zum Schwarzfahren durch aufhalten der U-Bahn Tür. :D

    Pornoindustire

      Auch die Pornoindustrie hat nun den lukrativen Weg der modernen Weglagerei Abmahnung entdeckt. Stand diese doch bisher dem Treiben im Internet gleichgültig bis unterstützend gegenüber. Manch einer behauptet gar, gäbe es keine Pornos mehr im Netz, gäbe es nur noch eine Seite www.bring-back-the-porn.com, bzw. dass das Internet für Pornos gemacht sei. (Dieser Satz hat gerade allen die, während der Arbeit, auf dieses Blog surfen eine Abmahnung eingebracht.) Aber pecuniao non olet und wenn man erstmal so eine schöne Interessenvertretung gegründet hat, die auch gleich einen entstandenen Schaden von 2 Milliarden entdeckt hat, muss man die ja auch irgendwie refinanzieren. :roll:

      Passwortknacker

        Im Lawblog findet sich heute ein Eintrag über einen Arbeitgeber der sich mittels Passwortknacker Zugang zu einem geschützen Word-Dokument eines seiner Angestellten verschafft und ihn daraufhin entlassen hat. Was lehrt uns das? Erstens, wenn man schon so absurd bescheuert ist Daten die gegen den eigenen Arbeitgeber gerichtet sind auf seinem Arbeitsrechner zu speichern, sollte man sie wenigsten richtig verschlüsseln. Zum Beispiel mit Truecrypt. (Und bevor jetzt einer wegen den Temp-Daten rumschreit, ja ist mir bekannt. :roll: ) Warum hier jetzt § 202a und damit §202c greifen soll ist mir nicht ganz klar, denn schließlich handelt es sich um den Arbeitsrechner. Hier müsste der Arbeitgeber doch eigentlich davon ausgehen können, das alle Daten darauf eh für ihn bestimmt sind. Womit die Bedingung der “nicht für ihn bestimmt” von §202a ja eigentlich wegfallen müsste. Oder?


        Add comment 11.12.2007

        Was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung für Filesharer?

        Eins vorweg, ich bin kein Jurist. Das hier geschriebene, spiegelt alles nur meine persönliche Einschätzung der aktuellen Rechtslage wieder.

        Was bedeutet die Vorratsdatenspeicherung, in ihrer jetzigen Form, für Filesharer? Besser: Was ändert sich?

        (more…)


        3 comments 11.12.2007

        Warum die Vorratsdatenspeicherung den Terrorismus und die Verbreitung von Kinderpornografie stärkt

        Die Vorratsdatenspeicherung ist in trockenen Tüchern. Zwar ist die Verfassungsbeschwerde schon angekündigt (genauer 13.000) und auch der Bundespräsident könnte das Gesetz nicht unterzeichnen, aber ich möchte an dieser Stelle noch auf ein Problem hinweisen, welches bisher kaum Beachtung fand. Neben den den politischen und juristischen Unsicherheiten schafft die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form genau das, was sie eigentlich bekämpfen soll.

        Ein unkontrollierbares Netz.
        Im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Vorratsdatenspeicherung wird immer häufiger auch erklärt, wie man diese umgehen kann.

        Ich fand es interessant, dass z.B. beim Radio Fritz vor kurzem (einem nicht näher bezeichnenten Zeitpunkt in der Vergangenheit, da ich mich nicht mehr erinnern kann, wann) erklärt (wohlgemerkt im Zuge der normalen Berichterstattung, nicht der des Chaosradios) wurde, dass man sich mit Tor vor der Aufzeichnung der IP-Adresse schützen kann.

        Ich möchte jetzt an dieser Stelle gar nicht die Effektivität der vorgeschlagenen Gegenmethoden diskutieren (die vom, aus meiner Sicht esoterischen, erzeugen von Netzrauschen, bis zur Verwendung von offenen WLAN reichen), sondern nur die Entwicklung der Berichterstattung und dem Wissen der Nutzer.

        Bis vor kurzem galt (im Gedächtnis des Durchschnittsnutzer) das Internet als anonymer Ort. Die größte Gefahr waren Viren. Seit dem Beginn der Berichterstattung sickert bei vielen die Erkenntnis durch, dass dem nicht so ist. Zumindestens die IP wird gespeichert. Im Zuge dessen wandern immer mehr Nutzer in Dienste wie Tor ab.

        Auch Filesharer die inzwischen einen Großteil des Traffics des Internets ausmachen, dämmert nun langsam großflächig, dass sie mit der neuen Vorratsdatenspeicherung am gluteus maximus zu packen sind. Gerade Vorschläge wie die des Bundesrats, ein standardmäßiges Auskunftsrecht für Zivilprozesse führen dazu.

        Halten wir fest:

        1. Die Vorratsdatenspeicherung setzt darauf, dass die IP mit der eine Seite aufgerufen wird auch tatsächlich mit dem Aufrufenden übereinstimmt. Über Mittel wie Tor läuft die Vorratsdatenspeicherung ins leere. Maximal findet man damit unschuldige.
        2. Momentan findet das Filesharing im Internet relativ offen statt. Die Verbindungen werden weder anonymisiert, noch verschlüsselt. Somit ist es momentan möglich, jemanden der eine Terrorbotschaft und oder Kinderpornografie ins Internet stellt zu finden. Das gleiche kann für Filme und Musik gemacht werden, ist jetzt aber mal nicht Thema. Ich möchte mich auf die Bekämpfung von echter Kriminalität beschränken.
        3. Die echten Kriminellen findet man schon jetzt mit den Standardmethoden nicht. Die können schon jetzt legale Anonymisiererungsmethoden, wie Tor, benutzen, unterschiedliche Internetcafes benutzen oder gehackte WLAN Zugänge / Bots benutzen. Somit läuft bei ihnen die momentane Form der Vorratsdatenspeicherung ins leere, sinnvoll wäre da nur die komplett Überwachung des Internets. (Das geht aber zum Glück durch das hohe Datenvolumen nicht mehr :mrgreen: )

        Doch inwiefern stärkt nun die Vorratsdatenspeicherung den Terrorismus bzw. begünstigt die Verbreitung von Kinderpornografie?

        Es existiert bereits jetzt Software, die ein komplett anonymen und verschlüsselten Austausch von Daten ermöglicht. Momentan fristet diese noch ein Nischendasei. Diese Software basiert aber darauf, das viele Menschen sie einsetzen.

        Wenn man sich den Wachstum des Tor Netzwerks vor Augen führt( von 800 Servern auf 1600 in knapp einem Jahr), bekommt man eine Vorstellung was passiert wenn ein Thema wie Anonymisierung in den Köpfen der Nutzer angekommen ist.

        Nehmen wir nun die Gruppe der Filesharer. Das die Szene eine hohe Flexibilität bei der Wahl des eingesetzten P2P-Netzwerks besitzt hat bereits die Musikindustrie leidvoll erfahren müssen. Während immer noch versucht wurde das Gnutella-Netzwerk trocken zu legen, war der Großteil schon längst im E-Donkey Netzwerk angekommen. Als man schließlich das E-Donkey Netzwerk anging, war der Großteil bereits über zu Bittorrent-Trackern gewechselt.

        Die sind nicht nur schneller, sondern auch juristisch schwerer zu fassen. Momentan bekanntestes Beispiel dürfte piratebay.org sein, welches sich mit einer bemerkenswerten Renitenz der Unterhaltungsindustrie in den Weg stellt.

        Leider finde ich gerade keine Zahlen, die den Wachstum des P2p-Netzwerke zeigen. Daher muss ich auf meine eigenen Erfahrungen zurückgreifen. Wenn aktuelle torrents von US-Serien rund 3.000 Seeder und 27.000 Leecher haben und man eine aktuelle Folge von z.B. Scrubs kurz nach der Ausstrahlung in USA innerhalb von einer Stunde (wenn man etwas länger wartet, sogar innerhalb von wenigen Minuten) bekommt, kann man sich vorstellen, was für eine potenzielle Anzahl an Nutzern existiert, die ein anonymisiertes Netz erzeugen könnten. Alleine die Zahl der Server die wöchentlich die aktuellen Naruto-Folgen seeden sind mehr als das Tor-Netzwerk je hatte.

        Sollte die Vorratsdatenspeicherung einsetzen und dafür sorgen, dass ein Großteil der Filesharer sich mit den Anoymisiern verbündet, erreicht sie genau das Gegenteil von ihrer Bestimmung.

        Man stelle sich einfach vor, der Großteil der aktuellen Filesharer würde in ein Netzwerk wechseln, das ein anonymes verschlüsseltes Bittorrent ist. Dazu ist gar nicht unbedingt eine Änderung an der Infrastruktur des Tracker nötig, nur an dem Code der Clients. Oder sie wechselten gleich in das freenet.

        Es würde für alle Beteiligten unmöglich, herauszufinden, wer der ursprüngliche Verteiler einer Datei ist. Damit könnten Terroristen und Kinderschänder unbehelligt ihren Müll im Internet verbreiten.

        Ich glaube kaum, dass das gewollt sein kann.

        P.S.:

        Ja, ich benutze die Totschlagargumente Terrorismus und Kinderschänder bewusst, um den immer gleichen plakativen Äußerungen mit gleicher Kraft entgegenzutreten.


        Add comment 07.12.2007


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