Posts filed under 'Politik'

Auskunftsanspruch für Musikindustrie - Rettet uns die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundestag hat heute einer Gesetzesänderung zugestimmt die den Rechteinhabern zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen über Internetprovidern zubilligt.

Zwar steht die Datenherausgabe im Falle von IP-Adressen unter Richtervorbehalt, das muss allerdings erfahrungsgemäß nichts bedeuten. Die Datenherausgabe an die Staatsanwaltschaften, stand bisher eigentlich auch unter Richtervorbehalt.

Wichtig ist an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen, dass der Auskunftsanspruch mit der neuen Regelung über das Zivilrecht erfolgt. Hier also kein Puffer wie Staatsanwaltschaft oder Polizei zwischengeschaltet ist. Oder um es deutlich zu sagen: Jeder, der einen Anspruch wie auch immer glaubhaft machen kann, hat damit Zugriff auf die Namen der Anschlussinhaber. Das bedeutet freies Schussfeld für die Anwaltskanzleien, Stalker, etc.

Ich vermute, dass man leider wenig gegen die Herausgabe, bzw. das Gesetz, tun kann. Aus meiner Sicht ist die Herausgabe der Daten verfassungskonform.

Was aber aus meiner Sicht interessant sein dürfte, ist die Frage woher die Daten stammen sollen, die an die Rechteinhaber herausgegeben werden sollen. Soweit ich mich nämlich entsinne ist ja das (lange) speichern von IP-Daten höchstrichterlich für illegal erklärt worden. (Die Telekom speichert die Daten zwar (Mit dem Segen vom obersten Datenschutzbeauftragten, Peter Schaar) aber nur eine Woche lang). Die Daten die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sind nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes off-limits. Des Pudels Kern ist also nicht mehr der Auskunftsanspruch per se, sondern die Herkunft der Daten über die Auskunft gegeben wird, bzw. der Grund für ihre Speicherung. Sollten die Daten, künftig nur noch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden, nützt der tolle neue Auskunftsanspruch leider (aus meiner Sicht) gar nichts. :)

Um die Daten dann weiterhin herausgeben zu dürfen müssten die Provider dann zwei Datensammlungen machen. Einmal die auf der Basis der Vorratsdatenspeicherung und einmal die für die Herausgabe an gewisse Interessenten. Fraglich, ob der Großteil der Provider dazu Lust hat. :mrgeen:

Einfach mal so ins blaue formuliert.

Update:

Auch die Musikindustrie ist mit der neuen Gesetzesänderung nicht vollauf zufrieden. Sie stört sich vor allem am Richtervorbehalt, der Begrenzung auf “gewerbliches Ausmaß”  und der Begrenzung auf 100 € bei Abmahngebühren. Oder um es zynisch zu formulieren, sie stört es, dass sie nicht einfach Privatpersonen, die sich nur mal ein Lied heruntergeladen haben in Grund und Boden klagen zu können. :D

Update via heise.de


Add comment 12.04.2008

Linktip

Demokratie ohne Wahl - Das Parteienoligopol

Ein schöner Beitrag. Mal abgesehen von der politischen Positionierung des Autors (Die möchte ich niemandem vorschreiben), kann ich ihm/ihr in seiner Schlussfolgerung zu stimmen und möchte sagen So isses!


Add comment 28.02.2008

Netzzensur adé - dank des EU-Freihandels

Tja, man kann mit dem EU Freihandel so ziemlich alles begründen. (U.a. den Import von Abtreibungsmitteln nach Irland)

Kann man mit ihm die Senkung der Roaming-Gebühren fordern, kann man damit unter Umständen auch das Verbot der Netzzensur begründen.

Das ist interessant, aus der Sicht der Gegner (und damit auch meiner) wünschenswert.  Man kann davon halten was man will, aber ich muss zugeben, dass die Idee genial ist. :D


Add comment 28.02.2008

BVerfG erlaubt Online-Durchsuchung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein langerwartetes Urteil zum Thema Online-Durchsuchung gefällt.

Im Gegensatz zu einigen euphorischen Meldungen bedeutet das Urteil aber kein Verbot der Online-Durchsuchung per se. Der wichtige Punkt ist, dass die Online-Durchsuchung generell erlaubt, aber an hohe Bedingungen geknüpft ist.

Aus der Sicht der Gegner mag das wie ein Sieg wirken, fakt hingegen ist, dass sie zwar nicht auf ganzer Linie verloren, aber auch nicht gewonnen haben.

Meine Befürchtungen, dass die Online-Durchsuchung generell verfassungskonform ist (Wenn auch mit Auflagen, aber das ist auch bei der Wohnraumüberwachung so), haben  sich damit leider bestätigt.

Leider kommt damit die Online-Durchsuchung. Auch wenn sie an ähnlich hohe Bedingungen geknüpft ist, wie der sogenannte Große-Lauschangriff. Aber der ist ja in Verbindung mit dem Gummiparagraphen 129a (§129a StGB) auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Kein Tag zum Jubeln.


1 comment 27.02.2008

Mein Beitrag zum Thema Nokia


Add comment 25.01.2008

Die Online-Durchsuchung kommt, egal was es kostet

Weder die Realität noch die Vernunft sieht die CSU als Hindernis und möchte in einem bayerischen Alleingang die Online-Durchsuchung in Bayern ermöglichen.

Frei nach dem Motto “Mir, san mir” hält es die Bayerische Landesregierung nicht für nötig, ein Urteil des BVerfG abzuwarten, geschweige denn die Opposition darüber zu informieren, dass das LKA bereits Telefonate mittels eines Trojaners ausspioniert.

Die Technik, die bei diesem Programm zum Einsatz kommt, soll der des geplanten Bundestrojaners ähneln.

Ist ja auch lästig, wenn sich der Staat an die Grundrechte halten muss. :roll:


Add comment 24.01.2008

Wer hat uns Verraten? - Sozialdemokraten

Die SPD ist nun endgültig umgefallen, hat der Online-Durchsuchung generell grünes Licht erteilt.

Der Schäuble-Klon der SPD Dieter Wiefelspütz hat in einem taz-Interview eingeräumt, dass die Entscheidung gefallen ist:

Bisher stand bei der Diskussion über die BKA-Novelle die heimliche Ausspähung von Computern im Mittelpunkt. Die SPD hat inzwischen Zustimmung signalisiert. Warum?

Unser Fraktionschef Peter Struck hat darauf verwiesen, dass alle maßgeblichen Sicherheitsexperten die Online-Durchsuchung für notwendig erklären. Wenn das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung für grundsätzlich verfassungskonform hält, dann werden wir sie ins BKA-Gesetz aufnehmen - mit den vom Verfassungsgericht geforderten Einschränkungen.

Man muss aber doch nicht alles machen, was gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist …

Das ist richtig. Aber die politische Entscheidung ist nach meinem Eindruck gefallen - auch wenn ein formeller Beschluss der SPD-Fraktion noch aussteht. Es geht nun nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Online-Durchsuchung.

Da nun auch die SPD (wir vorhersehbar) eingeknickt ist, ist es ziemlich sicher, dass die Online-Durchsuchung kommt.

Das Bundesverfassungsgericht muss zwar noch ein Gesetz das die Online-Durchsuchung dem NRW-Verfassungsschutz erlaubt entscheiden, aber es ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung für generell verfassungswidrig erklärt, oder nicht.

Im Kern sind beide Gesetze, das nordrhein-westfälische und das geplante Bundesgesetz, sowieso grundverschieden, da es bei dem einen Gesetz (dem aus NRW) um Befugnisse des Verfassungsschutzes geht und beim geplanten Bundesgesetz um Befugnisse des BKA geht.

Die Frage ist hier also ob im Falle einer Verfassungskonformität des NRW-Gesetzes das auch so für das BKA-Gesetz gelten würde. Geheimdienste haben ja aus bestimmen Gründen mehr Rechte als die (normale) Polizei, die aber unter anderem darin begründet liegen, dass es eine (mittlerweile weniger strikte) Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei gibt.

Mir wird alleine bei dem Gedanken schlecht, was Monika Harms, unsere Ist-Mir-Doch-Egal-Was-Der-Bundesgerichtshof-sagt Generalbundesanwältin, dann in Verbindung mit dem Gummiparagraphen §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) anstellt.


Add comment 18.01.2008

Was so alles normal ist

Unsere Führerin äh Kanzlerin Merkel hat einen wunderbaren Satz raus gehauen:

“So etwas wie der Warnschussarrest wird irgendwann genauso normal sein, wie die Videoüberwachung”

Das denkt die sich doch nicht selber aus, oder? Die hat doch bestimmt eine ganze Armada an brillianten Witz-Autoren, die ihr diese Sprüche (wie bei Kent Brockman bei den Simpsons) über einen Mann im Ohr eintrichtert?

Was, das ist keine Reality-Show in der man dem Volk eine komplette Vollpfeife vor die Nase setzt und schaut, wie lange es bis zum Aufstand braucht?

Die meint das ernst?

Wir dürfen uns also freuen, das eine neue erwiesenermaßen unwirksame Methode demnächst genauso flächendeckend eingesetzt wird wie eine andere flächendeckend eingesetzte Methode, die erwiesenermaßen unwirksam ist?

Tja, die FDJ-Mitgliedschaft geht dann wohl doch nicht so spurlos an einem vorbei? Nicht wahr, Frau Kanzlerin? Oder wollten Sie nur wieder neue Plätzchen backen? (Wer den jetzt nicht versteht, sollte Pispers schauen.)

Ich meine, wir haben ja schon im Sommer geübt, wie das mit dem wegsperren so geht?

Oder wie es im lawblog steht:

Ohne “Video” hätte es noch ehrlicher geklungen.

Übrigens, falls sie sich jetzt mal wieder rausreden kann. Was Frau Merkel von der Videoüberwachung hält, hat sie schon früher sehr klar gesagt:


Add comment 15.01.2008

Mal so zum Nachdenken

Ich bin auf einen Interessanten Beitrag des Staastrechtles Professor Schachtschneider gestoßen.

Ich teile zwar nicht alle seine Ausführungen und Schlussfolgerungen in der Tiefe, stimme ihm aber im großen und ganzen zu. Viele der angesprochenen Dinge kann ich aus meiner Rechtsunkenntnis bestätigen.

Die anschließende Diskussion habe ich mir noch nicht angesehen.

Hier alle 10 Teile hintereinander:

(more…)


1 comment 15.01.2008

Ich hatte/habe Recht

Hab ich es nicht schon vorhergesagt?

Die Musikindustrie will die Daten der Vorratsdatenspeicherung und sie will sie schnell.

Laut tagesschau.de drängt die Musikindustrie die Internetprovider dazu, mit ihr zusammenzuarbeiten:

Musikindustrie macht Druck

Während die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorbekämpfung technisch also noch längst nicht umgesetzt werden können, wollen Anwälte der Musikindustrie die Daten möglichst bald für zivilrechtliche Zwecke nutzen.

[..]

Damit wollen sich einige Anwälte, die Musikkonzerne vertreten, allerdings nicht abfinden. So hat sich eine bekannte Anwaltskanzlei aus Süddeutschland an mindestens eine große Telekommunikationsfirma gewandt, um eine Kooperation in Sachen Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. In dem Brief, der tagesschau.de vorliegt, schreiben die Anwälte, “selbstverständlich” sei man “an einer möglichst baldigen Umsetzung der Gesetzesänderungen interessiert”.

Anwälte wollen direkten Zugriff

Die Juristen beklagen, dass bislang kein direkter Zugriff auf die Daten für zivilrechtliche Zwecke vorgesehen ist: “Leider wird zur Abfrage der Adressen der jeweiligen Rechteverletzer nach wie vor ein Umweg über die Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein.” Schon jetzt verschaffen sich Anwälte also durch Strafanzeigen Einsicht auf Verbindungsdaten. Künftig könnten die Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung, ursprünglich zur Terrorbekämpfung gespeichert, auf diesen Weg ebenfalls zur Musikindustrie wandern.

Die Anwälte verweisen auf das geplante Gesetz zur “Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistiges Eigentums”, welches noch 2008 kommen könnte. Mit diesem würde “eine Zwischenschaltung der Staatsanwaltschaften zur Abfrage von Nutzeradressen entbehrlich” werden, schreiben die Juristen. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll unter anderem die Position der Urheber gestärkt werden. Das betrifft auch die Auskunftspflicht bei Verletzung des Urheberrechts - etwa in Musiktauschbörsen.

Aber sonst noch alle Tassen im Schrank? :roll:


2 comments 14.01.2008

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