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Satire: Karte für deutsche Porno-Gesetze
Damit sich auch jeder im deutschen Gesetzesdschungel zu recht findet, braucht man manchmal Hilfe. ![]()

Mir war langweilig, also habe ich mal versucht die StGB-Paragraphen( §184-184c), die sich mit dem Thema Pornografie beschäftigen zu visualisieren.
1 comment 11. Oktober 2009
Vermummung aus Schutz vor NPD-Filmaufnahmen nicht legal
Erinnert sich noch jemand an das Urteil, das besagte, dass eine Vermummung auf einer Demonstration um sich vor Videoaufnahmen der NPD zu schützen, legal ist?
Ich bin gerade durch Zufall auf das nächstinstanzliche Urteil gestoßen:
- Das Vermummungsverbot nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG steht nicht unter dem Vorbehalt, dass nur Vollstreckungsbehörden gegenüber die Identität nicht verschleiert werden darf, sondern gilt uneingeschränkt wegen der abstrakten Gefahr, die von einer Vermummung bei einer Demonstration ausgeht (Rn.8)(Rn.14).
Add comment 16. September 2009
Zensurula: Was passiert, wenn man Bürger in Angst versetzt
Prof Dr. Sieber hat es in der Anhörung zum Gesetz schön formuliert:
Wenn man die Bürger durch diffuse Angst einschüchtert, werden die Bürger Maßnahmen ergreifen um zu verhindern, dass sie überhaupt in den Verdacht kommen.
Dass das möglich ist hat die Internetgemeinde bereits in den letzten Wochen Eindrucksvoll mit Videos auf youtube unter Beweis gestellt.
Das Bundeverfassungsgericht hat in einer Entscheidung (2074/05 Absatz 173) folgendes gesagt:
[...] Das sich einstellende Gefühl des Überwachtwerdens kann[...] zu Einschüchterungseffekten und in der Folge zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen. Hierdurch sind nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen betroffen, sondern auch das Gemeinwohl, weil die Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 <43>; auch BVerfGE 100, 313 <381>).
Ich frage mich wie das jetzt vorgeschlagene Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll.
Add comment 31. Mai 2009
Zensurula: Der falsche Gültigkeitsbereich
Ich hatte ja bereits die technischen Schwachstellen beim geplanten Uschifilter erläutert.
Nachdem ich mir nun die Anhörung in voller Länge angeschaut habe (Welcher Vollidiot hat die eigentlich mittendrin abgebrochen?) bin ich zu dem Schluss gekommen, dass man dringend auch noch einmal die Probleme beim Gültigkeitsbereich des geplanten Gesetzes, ähm, zerlegen sollte.
Generell haben die meisten Experten bei der Anhörung angemerkt, dass man die Daten möglichst nicht zur Repression nutze sollte, um zu verhindern, dass ein Klima der Angst entsteht. Die Sachverständigen der Exekutive wollten die Daten natürlich zur Strafverfolgung nutzen.
Lebt aber ein Großteil der Bürger in Angst durch eine Spam-Mail oder einen Schocker-Link ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu geraten, wird er präventiv Maßnahmen ergreifen diese Zensurmaßnahmen zu umgehen. Damit wird der Filter erst recht sinnfrei, da so garantiert nur noch die hängen bleiben, die ahnungslos auf solche Seiten kommen.
Bei der Anhörung sind mir aber auch drei Sätze in sehr schlechter Erinnerung bzw. haben mir Dinge ins Gedächtnis gerufen (keine wörtlichen Zitate, sondern aus dem Gedächtnis):
- „Das betrifft ja nicht nur Bilder, sondern auch Bücher.“ (siehe hier)
- „Für uns im Familienministerium sind alle unter 18 Jahren Kinder.“
Abgesehen davon, dass diese Auffassung rechtlich interessant ist, (i.e.: Falsch) fällt mir dabei auch der sehr häufig falsch verwendete Begriff der Pädophelie ein. - Wer in Grenzbereichen der Pornografie surft kann auf solche Inhalte stoßen.
Wenn Ursula von der Leyen mit „An inneren Verletzungen verblutenden Kindern“ argumentiert, verliert man den gesamten Strafbestand der Kinderpornografie schnell aus den Augen.
Ich will an dieser Stelle echte Kinderpornografie nicht verteidigen oder gar schönreden, diese ist in (fast) allen Ländern zu recht geächtet und mir bisher, da in keiner mir bekannten Pornotauschbörse wird Kinderpornografie gleichberechtigt mit Pornografie verbreitet wird, auch noch nicht untergekommen. (Ist es nicht erschreckend, dass man so etwas schreiben muss, damit nicht gleich die Fackeln angezündet werden?)
Wenn es aber um den Teil geht, der den meisten nicht mehr unmittelbar als Kinderpornografie ins Auge springt, der wirklichkeitsnahen Kinderpornografie, sieht die Sache anders aus.
Auch diese will ich nicht schönreden, es geht mir erstmal nur darum Fakten (soweit mir bekannt) zu erklären.
Wir sind in Deutschland an dieser Stelle (nach meiner Kenntnis) international relativ allein auf weiter Flur.
Während in Deutschland auch Bücher und Zeichnungen mit sexuellen Handlungen an Kindern unter 14 Jahren generell unter Strafe stehen, sieht das in anderen Ländern anders aus.
- In USA sind Zeichnungen und Bücher bis zu einem gewissen Grad von der Meinungsfreiheit gedeckt.
- In Japan sind Zeichnungen mehr oder weniger legal, haben dort ein eigenes Subgenre. Im Westen bekannt als Lolicon (Die englische Wikipedia hat einen relativ guten Artikel darüber, hier)
Wie es in anderen Ländern ist weiß ich nicht. Aber um meinen Punkt zu verdeutlichen dürften zwei andere große Internetnationen reichen. (Beispiel: Twitter bietet Englisch und Japanisch als Sprache an…)
Hat man Kontakte mit anderen Ländern, kommt man auch mit deren unterschiedlichen Kulturen in Kontakt.
Während es für einen Deutschen (kulturell) undenkbar ist in Counterstrike ein Hakenkreuz auf den Boden zu sprühen, kann es für einen Amerikaner einfach nur ein Scherz sein.
Der Deutsche würde sich vermutlich in diesem Fall schon strafbar machen. (Uuuh… Nazivergleich…)
Nicht anders sieht es aus, wenn man in Kontakt mit den Moralvorstellungen andere Kulturen kommt. Was in den USA unter Meinungsfreiheit läuft, kann in Deutschland strafbar sein. Was in Japan legal, kann in den USA und in Deutschland strafbar sein, usw.
Sollte das Gesetz wie beabsichtigt für den ganzen § 184b StGB gelten, wird es notwendigerweise zu Konflikten mit den unterschiedlichen Auffassungen über Kinderpornografie kommen.
Als Beispiel können da schon die Lolicon-Bilder dienen, die in dem einen oder anderen Anime-Fan-Forum auch gerne mal von einem Troll gepostet werden.
Zwar sind diese Materialien in Deutschland schon jetzt strafbar, aber hier gilt, wo keine Kläger da kein Richter. Keine Sau interessierte es bisher, wenn man aus Versehen auf einen solchen Link geklickt hat oder das Bild in einem Forum eingebunden wurde.
Sollte aber die Pflicht zur Sperrung aller Webinhalte die vom § 184b berührt werden kommen, kann es durchaus sein, dass einige bekannte Internationale Foren nicht mehr aus Deutschland erreichbar sind oder man beim Aufruf dieser Seiten Gefahr läuft ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu geraten.
Lolicon-Inhalte oder auch sexualisierte Zeichnungen der Simpsons-Kinder gibt es im Internet zuhauf. Ich habe auch schon erlebt, dass auf youporn und Konsorten Werbung für eine „Toon-Sex“-Seite geschaltet wurde. Auf dieser Werbung haben sich Bart und Lisa, nicht 100% Rechtskonform verhalten. (Absatz 4 wird jetzt mal ignorieren, sonst komme ich gar nicht mehr zum Punk. War als Euphemismus gedacht.)
Wer als Konsument im Internet nach kostenloser Pornografie sucht, kommt schneller als ihm lieb ist, an Inhalte bei denen einem nicht automatisch klar ist, dass es sich um Kinderpornografie handelt.
Erfasst die Sperre auch den Bereich der wirklichkeitsnahen Kinderpornografie wird es auf Grund der aktuellen unterschiedlichen Rechtslage einige/viele Falschtreffer geben.
Ich möchte dann an dieser Stelle das Gesicht desjenigen sehen, bei dem eine Hausdurchsuchung stattfindet, weil in einem Forum jemand Bart und Lisa beim Vögeln gezeichnet hat.
Zum Abschluss noch ein Hinweis:
Das Gesetzt erfasst die Darstellung von Kindern. Kinder sind Personen unter 14 Jahren. Das die gezeichnete Personen Brüste hat, schützt einen nicht davor, dass es sich um eine Person unter 14 Jahren handeln könnte. (Siehe hier). Sollte dann irgendwann das Gesetz auch noch auf den Bereich des §184c StGB (Jugendpornografie) erweitert werden, dann ist Polen offen. Dass diese Intention da ist, hat die Nachfrage während der Anhörung gezeigt.
Update:
Add comment 31. Mai 2009
Mangas und Kinderpornografie
Bei diesem Artikel http://www.wired.com/threatlevel/2009/05/manga-porn/ fällt mir gerade ein, dass man bei der ganzen hysterischen Diskussion um Kinderpornografie („innere Blutungen“) sich dann doch mal die Gesetzestexte durchlesen sollte.
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
- 1.
verbreitet,- 2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder- 3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.[...](4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Dort ist nämlich in der Regel von Schriften die Rede.
- echte Bilder. (Das was gemeinhin als Kinderpornografie bezeichnet wird.)
- gezeichnete Bilder (Ich sage dazu nur Chibiusa) Generell alles, was als Lolicon gilt.
- (erfundene) Geschichten. (Das hat übrigens schon einmal zur Indizierung eines Buches (Joesfine Mutzenbacher) geführt. Strenggenommen fallen z.B. auch ein Großer Teil der Harry Potter Fanfictions drunter. (Harry ist 11 im ersten Buche, glaube ich. ) )
So und nun reden wir noch einmal darüber, ob man schon Kinderpornografie im Internet gesehen hat.
Seiten die dann übrigens demnächst auf die Sperrliste kommen (Ich verlinke ausnahmsweise mal nicht
) :
7chan hat nen ganzes Board/Forum für cake/Loli Kram
4chan regelmäßig taucht dort was auf
adultfanfiction hat Geschichten über Charactere die (Canon) < 14 Jahre alt sind. Hat Geschichten mit dem Warntag MINOR (Wobei das generell bedeutet, einer der beteiligten ist jünger als 18 Jahre).
So und vermutlich werde ich jetzt als Pädophiler gebranntmarkt oder man wird mir vorwerfen, dass ich Kinderpornografie verharmlose. Aber, mit den Worten von Dr. Cox: „As always, I don’t care.“
Zum Abschluss noch ein Bild, was die Rechtslage kurz und Bündig zusammenfasst und eine Meinung:
Wer mit verblutenden Kindern argumentiert, soll sich nicht wundern, wenn er Zynismus erntet.
Ob er die Rechtslage für gut oder schlecht hält, muss jeder selbst feststellen.
Aber, meine Auffassung kann ich (mit etwas Zynimsus) ganz gut zusammenfassen:
Wenn ich eine Geschichte schreibe (die ich mir also ausgedacht habe), die sexuelle Handlungen zum Inhalt hat und ich einen der Teilnehmer als 12 jährig deklariere, mache ich mich strafbar. Wenn ich mit suchen und ersetzen das Alter gegen 21 austausche, bin ich aus dem Schneider. (Nebengedanke: Macht man sich durch Zahlendreher strafbar?
)
Wenn ich mir eine Zeichnung anschaue, auf der eine Figur, die sich auch andere Erwachsene ausgedacht haben, die von Erwachsenen gezeichnet wurde, sexuelle Handlungen an sich vornimmt, mache ich mich strafbar.
Für mich erschließt sich der Schutz der Kinder hier nicht wirklich. Aber, ich bin ja auch kein Politiker.
2 comments 29. Mai 2009
Mord verjährt nicht
Ich frage mich gerade, ob es wirklich sinnvoll ist einen 89 Jährigen mit diesem Aufwand zu verfolgen oder ob man die Ressourcen nicht sinnvoller einsetzen könnte.
Ach, zwei Seelen in meiner Brust. Auf der einen Seite ist es natürlich richtig und auch wichtig, dass ein mutmaßlichen Mörder seiner gerechten Strafe zugeführt wird.
Auf der anderen Seite, frage ich mich, ob dieser Aufwand wirklich für einen Mann betrieben werden muss, bei dem es fraglich ist ob er überhaupt verhandlungs- und haftfähig (heißt das so? ) ist.
Eine Resozialisierung wird ja eher nicht notwendig bzw. möglich sein, vor ihm geschützt werden muss auch niemand…
Hätte man den Mann nicht einfach in Abwesenheit verurteilen können? Käme doch irgendwie auf das Gleiche hinaus. Hätte man wenisgtens den Flug gespart.
Add comment 12. Mai 2009
Ypsilanti-Scherzanruf: Außer Spesen, nix gewesen.
Irritiert nehme ich zur Kentniss, dass der Scherzanruf bei Frau Ypsilanti keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Sender hat.
Irritiert deshalb, da nach §201 StGB unerlaubte Aufzeichnungen eigentlich untersagt sind.
Die Staatsanwaltschaft ist aber offensichtlich der Meinung, dass ein nachträgliches Löschen dieser Aufzeichnung die Tat ungeschehen macht.
Da steht nicht, „Aufzeichnung nur dann illegal, wenn nicht gelöscht.“
Wenn ich also jemandem etwas klaue, der mir sagt, dass ich das geklaute nicht behalten darf und es ihm dann zurückgebe ist der ursprüngliche Diebstahl dann auch ungeschehen. Ähm, ja klar.
Nun, für diese Logik muss man schon Oberstaatsanwältin sein.
Add comment 12. März 2009
Noch ein Grund, warum ich nicht in Diskos gehe
Abgesehen davon, dass ich mich weigere deren Wegelagerer- Getränkepreise zu zahlen, muss man anscheinend auch noch damit rechnen fotografiert und im Netz verewigt zu werden.
Ich möchte das an dieser Stelle noch mal zusammenfassen:
- Ich zahle an den Diskothekenbetreiber eine Summe damit ich in die Diskothek darf.
- Ich befinde mich dann in einer Umgebung, die im Allgemeinen nicht gut für meine Gesundheit ist.
- Ich bin dann vermutlich entweder stark dehydriert oder intoxikiert(?) .
- Dann kommt da so ein Männchen an und fotografiert mich.
- Und dann muss ich mich auch noch selber darum kümmern, dass diese Fotos nicht veröffentlicht werden?
Ja spinnen die denn völlig?
Ich meine, gut, manch Einer mag drauf stehen in einem, ähm, unrepräsentativen Zustand abgelichtet zu werden. Ich für meinen Teil hätte den Betreiber vermulich ebenfalls verklagt…
Wie zum Teufel kommt so ein dahergelaufener Diskoheini überhaupt auf die Idee mich fotografieren zu dürfen.
Überhaupt, was zum Teufel soll der Scheiß mit der Hand-Out-Karte? Haben wir jetzt neuerdings Opt-Out eingeführt oder was?
Fotografen. Die Aasgeier der Menschheit. …
Klasse ist ja auch die Argumentation des Beklagten. Da wird von „Bereich der Zeitgeschichte“ über „Einwilligung durch AGB“ bis hin zum Thema „Beiwerk“ alle Geschütze aufgefahren, die vorhanden sind um ein fotografieren einer Person zu genehmigen. Quasi die argumentative Streubombe. Dass der Beklagte überhaupt zum Beklagten werden muss, zeigt eigentlich schon wes Geistes Kind der ist. Anstatt den Fall niedrig zu hängen, der Klägerin einen Blumenstrauß zu kommen zu lassen und die Sache ‘ruhig’ aus der Welt zu schaffen, haut der Beklagte richtig auf die Kacke… Unverständlich…
Irgendwann, – wenn ich die Macht ergriffen habe – werde ich dieses unsägliche KUG sowieso so abändern, dass es für jedes Foto das veröffentlicht werden soll einer gesonderten schriftlichen Genehmigung aller Abgelichteten bedarf. muhahaha.
Add comment 26. Februar 2009
Teens, Amateure und Jugendpornografie
Juhu unsere Regierung hat mal wieder ihre volle Kompetenz zur schau gestellt und absofort das Paragraphenmonster der „Jugendpornografie“ erschaffen.
Also liebe Deutsche bitte absofort die Kategorien „Teen“, „Amateur“, „Barely legal“ von der youporn/redtube/pornotube -Liste streichen.
Alternativ sollte vermutlich auch jeder der Animes und-oder Hentais besitzt diese durchsehen und diese im Zweifel löschen.
Ja schon klasse, wie Dinge nachträglich illegal werden.
Fällt jetzt eigentlich Elfen Lied darunter? Nana ist 13
Genial finde ich übrigens den Teil:
… öffentlich ausstellt, anschlägt, …
Gut, dass der Gesetzgeber das nicht vergessen hat. Ich meine so eine DVD an der Kirchentür ist ja auch schändlich.
Aber nach den ganze Misserfolgen wie Operation Himmel war ja irgendwie auch klar, dass man so (also erfolglos) nicht weitermachen kann. Was liegt da näher als einfach die Menge der illegalen Pornografie zu erhöhen.
Fallen jetzt eigentlich die ganze, ähm, erotischen, Harry Potter-Fanfic(k)s darunter?
Willkommen in der Wirklichkeit des Internets liebe Bundesregierung!
Add comment 5. November 2008
Globalisierung – Aber nicht (direkt) für den Endkunden?
Das wäre ja auch zu schön gewesen:
Hieß es bis vor kurzem noch, dass der Zoll, die Freigrenze von 22 Euro auf 150 Euro anhebt, ist nun klar gestellt worden, dass dem nicht so ist. (Ich bin übrigens auch drauf reingefallen.)
Zwar wird die Ware bis zum Genannten Betrag nicht bezollt, besteuert wird sie allerdings nach wie vor.
Das heißt, dass Personen auch nach dem 1. Dezember ihre Waren brav beim Zoll besteuern lassen müssen.
Der Löwenanteil der Zollabgaben wird also nach wie vor fällig. Auf einen Import von 150 Euro kommt dann noch einmal die Einfuhrumsatzsteuer. Diese ist der Einfachheit halber identisch mir der Mehrwertsteuer, 19%.
Bei einem Import im Werte von 150 Euro „darf“ man dann noch einmal 28,50 Euro drauf zahlen.
Da sich meine Importerlebnisse eigentlich auf den Erwerb von DVDs via Amazon.com beschränken, kann ich nicht wirklich sagen, dass mir durch die Verzollung echte, spürbare Nachteile entstanden sind.
Beim einzigen Paket, dass ich je verzollen musste, habe ich dem Postboten die 8 Euro in die Hand gedrückt.
Das einzige was mich an der Methode Zoll stört ist, dass sie den normalen Versandhandel unterbricht.
Normalerweise kaufe ich etwas und bekomme ich etwas geliefert. Da muss ich niemandem Geld in die Hand drücken, da sein, etc.
Bietet der Zoll eigentlich den automatischen Kontoeinzug an? Keine Ahnung, werde es mal nachfragen.
Ändert sich durch diese Nichtänderung mein Importverhalten?
Vermutlich nicht. Die dämlichen 19 % Steuern muss ich eh entrichten. Wäre schön gewesen sie zu sparen, aber im Kern läuft es sowieso auf drei Punkte hinaus:
- Bekomme ich das Produkt hier? Wenn ja, werde ich es in den seltensten Fällen importieren.
Wenn nicht, etwa weil die dämlichen Produzenten der Meinung sind die DVD hier später auf den Markt bringen zu können, importiere ich die DVD halt. – Es ist mir unbegreiflich, wie im Zeitalter des Internets ich eine DVD hier später (Im Sinne von Releasedate + 9 GB / 2 MB/s ) bekomme als hier. (Ein andere Eintrag…) - Bekomme ich das Produkt hier mit dem gleichen Aufwand? Jugendschutz ich meine dich!
FSK-18 DVD? Hey, bestell ich sie mir eben via co.uk.
- Bekomme ich das Produkt durch den Import billiger? Wenn der Import nach Steuern immernoch billiger ist, als der Kauf in Deutschland, kaufe ich es, sonst nicht.
Würden die Geräte- und Softwarehersteller mit der unsäglichen Praxis der 1:1-Umrechnung aufhören, würden vermutlich viel weniger Leute importieren. Denn für viele Lohnt es sich eben immer noch. Der Rest der ich ökonomischen motivierten Importe ist einem mangelndem Angebot in Deutschland zu schulden.
Welcher Depp kauft sich denn bitte hier eine DVD, zeigt dann seinem Postboten seinen Personalausweis, usw. wenn er die DVD auch einfach aus einem anderen Land bekommen kann. Innerhalb der EU sowieso Zollfrei.
Vom mangelnden gleichen Angebot in den verschiedenen westlichen Ländern möchte ich gar nicht erst anfangen. Sicher, ich kann warten bis die DVD hier erscheint. Oder ich importiere sie mir, wenn sie im Ursprungsland erscheint.
Von den Angeboten aus den anderen Himmelsrichtungen möchte ich gar nicht erst reden. (Animes in Japanisch, Honk-Kong-Kino, etc.)
Was man mit Sicherheit einfacher machen könnte wäre der Teil mit dem Zoll bezahlen.
Ansonsten ist nach meinem Kentnissstand bei der Verzollung bei den großen Anbietern eigentlich nicht mit Problemen zu rechnen.
Allerdings könnte man natürlich noch einiges machen um es dem Bürger einfacher zu machen.
Aber, das wäre ja positiv für den Bürger. …
Gott, geht mir dieser Protektionismus auf die Eier.
Add comment 8. Oktober 2008
