Vermummung aus Schutz vor NPD-Filmaufnahmen nicht legal

16. September 2009

Erinnert sich noch jemand an das Urteil, das besagte, dass eine Vermummung auf einer Demonstration um sich vor Videoaufnahmen der NPD zu schützen, legal ist?

Ich bin gerade durch Zufall auf das nächstinstanzliche Urteil gestoßen:

Das Vermummungsverbot nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG steht nicht unter dem Vorbehalt, dass nur Vollstreckungsbehörden gegenüber die Identität nicht verschleiert werden darf, sondern gilt uneingeschränkt wegen der abstrakten Gefahr, die von einer Vermummung bei einer Demonstration ausgeht (Rn.8)(Rn.14).

Mit anderen Worten, ist natürlich Aufgehoben worden.

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