Zensurula: Was passiert, wenn man Bürger in Angst versetzt
31. Mai 2009
Prof Dr. Sieber hat es in der Anhörung zum Gesetz schön formuliert:
Wenn man die Bürger durch diffuse Angst einschüchtert, werden die Bürger Maßnahmen ergreifen um zu verhindern, dass sie überhaupt in den Verdacht kommen.
Dass das möglich ist hat die Internetgemeinde bereits in den letzten Wochen Eindrucksvoll mit Videos auf youtube unter Beweis gestellt.
Das Bundeverfassungsgericht hat in einer Entscheidung (2074/05 Absatz 173) folgendes gesagt:
[...] Das sich einstellende Gefühl des Überwachtwerdens kann[...] zu Einschüchterungseffekten und in der Folge zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen. Hierdurch sind nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen betroffen, sondern auch das Gemeinwohl, weil die Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 65, 1 <43>; auch BVerfGE 100, 313 <381>).
Ich frage mich wie das jetzt vorgeschlagene Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll.
Entry Filed under: Jura, Politik. Schlagworte: Überwachung, bundesverfassungsgericht, bverfg, netzsperre, Zensur, zensurula.
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