Udo Vetter lässt abmahnen – Na und?
23. Mai 2008
Udo Vetter, der Autor des Lawblogs, hat einen anderen “Blogger” wegen Gebrauchs der von ihm eingetragenen Marke Lawblog abgemahnt.
Vetter hat nach eigenen Angaben erst eine ‘freundliche’ Mail geschrieben, dann aufgrund der (wohl unbefriedigenden) Antwort abmahnen lassen.
Gut beim bösen Wort Abmahnungen schrillen bei mir natürlich auch erstmal die Alarmglocken, bzw. hüpfte in diesem Fall meine Augenbraue nach oben, aber bevor man die ‘Wie kann er nur?’-Keule rausholt sollte man sich vielleicht ein oder zwei Dinge vor Augen führen:
- Grundsätzlich muss eine Marke genutzt werden, das bedeutet auch eine Verteidigung gegen andere. Sonst verfällt die Marke. (siehe Wikipedia)
- Bei dem Abgemahnten handelt es sich keineswegs um einen privaten Blogger bzw. einen Blogger nach meinem Verständnis, aka einer Einzelperson bzw. Gruppe ohne finanziellem Interesse, sondern um eine Firma. Die wird dieses Blog nicht aus reiner Nächstenliebe ins Netz stellt sondern, wie vermutlich auch Vetter zu einem gewissen Grad, aus finanziellem Interesse.
Die abgemahnte Seite bietet Einträge auf ihrer Seite (einem Anwaltsverzeichnis) für läppische 14,99 € pro Monat an. Aus meiner Sicht ist es eine durch-und-durch kommerzielle Seite, die das Thema Bloggen nur zur Werbung nutzt. - Abmahnungen sind, wenn auch ihr Name mittlerweile irgendwo in der Nähe von Wegelagerei gelandet ist, ein normales Mittel im Rechtsverkehr. Gerade zwischen zwei nicht privaten Anbietern.
- Vetter hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, das “Law Blog” als Marke eingetragen ist. (Steht im Impressum) Selbst wenn sie nur im Markenregister veröffentlicht wäre, hätte ich kein Mitleid.
Eine Firma, die gerne mit dem Thema Blog Umsatz generieren möchte, hat sich nun mal an geltendes Recht zu halten und dazu gehört insbesondere das Markenrecht. Ich würde ja zu gerne mal sehen was die Firma proxiss (Die Firma hinter dem Blog) macht, wenn ich ein Blog mit dem Namen proxis-Blog starte. Wer, als Firma, so einen Anfängerfehler begeht hat irgendwo seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Aus meiner Sicht ist Vetter in diesem Fall nicht wirklich was vorzuwerfen. Säße auf der anderen Seite ein kleiner Privatblogger, dann würde ich vielleicht anders reagieren. Aber gerade als Firma sollte man auf solche Standardsachen achten, insbesondere im “law”-Feld.
Was mich aber viel mehr interessiert ist, ob nicht der Begriff “law blog” evtl. ein Gattungsbegriff ist. Ist er nämlich meiner Meinung nach, aber Ich studiere ja auch Informatik, nicht Jura. Daher hätte die Firma proxiss evtl. die Marke anfechten sollen. Keine Ahnung wie das genau geht. Nochmal, Informatik, nicht Jura.
Entry Filed under: Jura, Netzfundstücke. Schlagworte: abmahnung, blogging, Kommentar.
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1.
Henning | 23. Mai 2008 at 01:57
Ich halte die Marken-Eintrag auch für fraglich. Zumal ich mich wundere, dass er das überhaupt gemacht hat, wo es doch schon lange einen zweiten Blog unter dem Namen gibt.
2.
Marcel A | 23. Mai 2008 at 09:07
@ Henning
aber das zweite Blog hat ne offizielle Erlaubnis/Lizenz…
3.
Henning | 23. Mai 2008 at 12:08
Schon, aber was soll diese Markeneintragung denn, wenn schon heute sowieso nicht eindeutig EIN lawblog existiert – und Udo Vetter das ja offenbar auch nicht ändern möchte?!
4.
Weilburg Blogger | 23. Mai 2008 at 13:05
“Was mich aber viel mehr interessiert ist, ob nicht der Begriff “law blog” evtl. ein Gattungsbegriff ist. Ist er nämlich meiner Meinung nach, aber Ich studiere ja auch Informatik, nicht Jura.”
Sehe ich ähnlich – was wäre denn, wenn jemand einen BILD Blog anlegt – mit dem Thema Bilder – und nicht dem allgemein geläufigen Branding aus dem Hause Springer?
5.
Profischrauber | 23. Mai 2008 at 15:06
Aus meiner Sicht ist Vetter in diesem Fall nicht wirklich was vorzuwerfen. Säße auf der anderen Seite ein kleiner Privatblogger, dann würde ich vielleicht anders reagieren. Aber gerade als Firma sollte man auf solche Standardsachen achten, insbesondere im “law”-Feld.
Ich denke, daß ein kleiner Privatblogger auf die vorher gelaufene Emailkommunikation eingegangen wäre und man hätte sich gegebenenfalls auf einen Kompromiss verständigt, viellciht ja auch auf Blawg wie es die Firma jetzt machen will. Den Gedanken mit dem Gattungsbegriff sehe ich ähnlic bedenklich, den Gedankengang hatte ich schon öfter bei dem Namen Law Blog. Aber irgendwie denke ich zieht da auch das Recht, erster zu sein, und daß muss anscheinend Udo Vetter gewesen sein.
6.
AMUNO | 23. Mai 2008 at 20:14
Wenn die Angaben so stimmen, dass es zuerst eine Mail gab und danach die Abmahnung kam, dann ist hier wirklich nichts zu sagen. Gibt allerdings genug Beispiele, bei denen zuerst die Keule ausgepackt wird, andererseits gibt es auch die Fälle wie Sand am Meer, bei denen Copy&Paste das Wahl der Mittel ist. In diesen Fällen sollte man wirklich kein Mitleid haben.
7.
Henning | 24. Mai 2008 at 15:21
@AMUNDO
Das Vorgehen vor bzw. bei der Abmahnung kritisieren die wenigsten. Das Problem ist in erster Linie die Eintragung des Begriffs “law blog” als Marke, weil es doch eigentlich viele Law-Blogs in Deutschland gibt und nicht nur eines. So wie es auch viele Politik-Blogs gibt oder Corporate Blogs.
8.
proxiss GmbH / Feike | 26. Mai 2008 at 13:41
Von mir aus können sie den proxis-blog eröffnen. Sie bekommen höchstens Probleme mit einer Firma in Belgien.
Übrigens habe ich mir proxiss nicht schützen lassen. Bei Wortschöpfungen genügt die öffentliche Verwendung. Eine Marke ist überflüssig.
Wie Sie vermutlich schon wissen (siehe Robert Basic), bin ich auch Informatiker, nicht Jurist. Und wenn ich gängige englische Vokabeln verwende habe ich keine Lust zu jedem Wort beim deutschen Markenamt zu recherchieren.
9.
Agglomerate | 20. Juni 2008 at 23:31
Somehow i missed the point. Probably lost in translation
Anyway … nice blog to visit.
cheers, Agglomerate!!!
10.
frankthefrog | 9. Juli 2008 at 20:23
An sich ist das ja nun kein Blogger-Streit. SOndern wie ich es verstehe ein Streit zwischen 2 Firmen.
Und ich persönlich halte die Abmahnung sogar für richtig. Wobei Vetter sogar es noch auf friedlichem Wege versucht hat, was die meisten Abmahner aus Einnahmegründen eben nicht machen.
so what…