Schlag gegen 1337-Hax0r - Musterfall für den §202c ?

07.05.2008

Besucher des Forums hacksector.cc haben Besuch der Exekutive in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft erhalten.

Die Staatsanwaltschaft brüstet sich momentan mit der “Zerschlagung” des 33.000-Nutzer starken Forums einen Schlag gegen die Internetkriminalität gelandet zu haben.

Gut, aus meiner Sicht spricht die gigantische Zahl an Ermittlungen (ganze 11 :roll: ) im Kontrast zu den Nutzern eher dafür, dass man einen Treffpunkt der nationalen Script-Kiddie-Szene gefunden hat. Aber, hey, ich habe ja wahrscheinlich auch mehr Ahnung von diesen Dingen als der Durchschnittliche Beamte, der diese Seite beim Surfen im Internet “durch die daran anschließende Überwachung” gefunden hat.

Auch das Alter der Verdächtigen (15-21 Jahre) und das auffinden der Benutzer (Tor, anyone?) lässt meines Erachtens eher auf kleine Fische denn echte Schwerkriminelle schließen.

Gut, ich kenne hacksector.cc nicht. Will ich auch nicht. Aber, echte Hacker oder Leute die sich für das Thema IT-Sicherheit interessieren müssen sich nicht in irgendwelchen dubiosen in schwarz gehaltenen .cc-Foren treffen.  Die können sich auch auf den Seiten rund um IT-Sicherheit informieren, die es zu tausenden im Netz gibt und i.d.r. von Firmen geführt werden (Heise/Slashdot) oder sie chatten gleich in geschützten IRC-Channels.

Aber, was mir viel mehr Sorgen bereitet, als das Schließen einer Script-Kiddie-Seite ist der Verweis auf den neuen §202 c (StGB) der bereits das erstellen von Programmen deren “Zweck es ist” das Ausspähen von Daten.

Dieser Einsatz könnte, je nach Erfolg und dem was die Polizei bei den Durchsuchungen sichergestellt hat, als Musterfall für den neuen Hacker-Paragraphen werden. (Wäre z.B. interessant, ob die “Hacker” z.B. ihre Systeme geschützt/verschlüsselt haben…)

Nach dem neuen Gesetz dürfte auch schon der Besitz der Security-Auditing-Distribution BackTrack oder  der vom BSI herausgegebenen BOSS strafbar sein. Die Frage, ob dies dann auch geahndet wird, dürfte wie so häufig, vom Ermessensspielraum der beteiligten Ermittlern abhängen.

Oder anders ausgedrückt, danach ob der Besitz eines Küchenmessers einem zum potenziellen Mörder macht oder nicht. Hallo, Gedankenverbrechen.

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