BVerfG erlaubt Online-Durchsuchung

27. Februar 2008

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein langerwartetes Urteil zum Thema Online-Durchsuchung gefällt.

Im Gegensatz zu einigen euphorischen Meldungen bedeutet das Urteil aber kein Verbot der Online-Durchsuchung per se. Der wichtige Punkt ist, dass die Online-Durchsuchung generell erlaubt, aber an hohe Bedingungen geknüpft ist.

Aus der Sicht der Gegner mag das wie ein Sieg wirken, fakt hingegen ist, dass sie zwar nicht auf ganzer Linie verloren, aber auch nicht gewonnen haben.

Meine Befürchtungen, dass die Online-Durchsuchung generell verfassungskonform ist (Wenn auch mit Auflagen, aber das ist auch bei der Wohnraumüberwachung so), haben  sich damit leider bestätigt.

Leider kommt damit die Online-Durchsuchung. Auch wenn sie an ähnlich hohe Bedingungen geknüpft ist, wie der sogenannte Große-Lauschangriff. Aber der ist ja in Verbindung mit dem Gummiparagraphen 129a (§129a StGB) auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Kein Tag zum Jubeln.

Entry Filed under: Jura, Politik. Schlagworte: , .

1 Comment Add your own

  • 1. Digitale Lauscher und Rot&hellip  |  28. Februar 2008 at 17:40

    [...] zur Online-Durchsuchung sorgt für gemischte Gefühle im Land. Ich selbst sehe es wie viele andere nicht als Sieg der Bürgerrechte, auch wenn mancher das glauben mag. Vielmehr wurden die [...]

    Antworten

Leave a Comment

Required

Required, hidden

Some HTML allowed:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <pre> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Trackback this post  |  Subscribe to the comments via RSS Feed


Twitter

Neueste Artikel

Top-Beiträge

Archive

Blogroll

Kategorien

Schlagworte

 

Februar 2008
M D M D F S S
« Jan   Mär »
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
2526272829  

Meta