BVerfG erlaubt Online-Durchsuchung
27. Februar 2008
Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein langerwartetes Urteil zum Thema Online-Durchsuchung gefällt.
Im Gegensatz zu einigen euphorischen Meldungen bedeutet das Urteil aber kein Verbot der Online-Durchsuchung per se. Der wichtige Punkt ist, dass die Online-Durchsuchung generell erlaubt, aber an hohe Bedingungen geknüpft ist.
Aus der Sicht der Gegner mag das wie ein Sieg wirken, fakt hingegen ist, dass sie zwar nicht auf ganzer Linie verloren, aber auch nicht gewonnen haben.
Meine Befürchtungen, dass die Online-Durchsuchung generell verfassungskonform ist (Wenn auch mit Auflagen, aber das ist auch bei der Wohnraumüberwachung so), haben sich damit leider bestätigt.
Leider kommt damit die Online-Durchsuchung. Auch wenn sie an ähnlich hohe Bedingungen geknüpft ist, wie der sogenannte Große-Lauschangriff. Aber der ist ja in Verbindung mit dem Gummiparagraphen 129a (§129a StGB) auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Kein Tag zum Jubeln.
Entry Filed under: Jura, Politik. Schlagworte: Überwachung, Onlinedurchsuchung.
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1. Digitale Lauscher und Rote Roben « Twilight Zone | 28. Februar 2008 at 17:40
[...] zur Online-Durchsuchung sorgt für gemischte Gefühle im Land. Ich selbst sehe es wie viele andere nicht als Sieg der Bürgerrechte, auch wenn mancher das glauben mag. Vielmehr wurden die [...]