Wie Frau Zypries den Rechtsstaat schützt – oder auch nicht.
30. Dezember 2007
Ja, ist denn heut scho’ Weihnachten? Das möchte man sich nach dieser Aussage von unserer an völliger Inkompetenz krankenden, unfähigen, komplett überforderten liebenswerten Bundesjustizministerin fragen.
Aber irgendetwas stimmt nicht. Aus irgendeinem Grund tanze ich nicht auf dem Tisch. Was könnte es denn nur sein?
Ach richtig, Weihnachten war ja gerade erst. Hier muss also irgendetwas nicht stimmen.
Das Interview enthält neben viel Geschwurbel, was der Staat alles machen soll und darf (“Aber diese Daten dürfe der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat“) , einen sehr schönen Satz:
Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie
Gut man kann sich an dieser Stelle Fragen, wie denn die Musikindustrie (bzw. deren Anwälte) bisher an die Namen und Adressen der Filesharer gekommen sind. Ist man Justizministerin muss man das nicht, denn man kann ja tolle Interviews geben, in denen man einfach lügt dass sich die Balken biegen, das Blaue vom Himmel erzählt einfach erklärt dass die Daten sicher sind. (So wie die Rente auch.)
Aber ich möchte Frau Zypries gar nicht unterstellen, dass sie hier absichtlich lügt. Ich öffne ihr die Tür, halte ihr meine Hand hin und unterstelle ihr einfach fehlende Vorstellungskraft und Sachkenntnis.
Noch mal ganz langsam erklärt, warum ich mich so aufrege. Ich hatte es schon einmal in einem anderen Eintrag angesprochen.
Schon jetzt hat die Musikindustrie keine zivilrechtliche (!) Möglichkeit an den Namen hinter einer IP zu kommen. Wenn die es selber tun würde, wäre das sogar strenggenommen unerlaubtes Ausforschen, das in einem Zivilprozess gerne auch mal Ärger gibt und den Prozess zu ihren Ungunsten beenden könnte.
Aber, die Anwälte sind ja schlau, was macht die jetzt? Sie erstatten Anzeige gegen Unbekannt und geben der Polizei die IP. Diese ermittelt den Namen des Anschlussinhabers, die Polizei darf diesen nämlich als einzige Ermitteln. In der Regel wird dieses Verfahren zwar von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber die Anwälte der Musikindustrie können Akteneinsicht beantragen. Damit haben sie den Anschlussinhaber ermittelt und können gegen ihn zivilrechtlich vorgehen.
Was dann folgt, ist das bekannte und beliebte Spiel der Abmahnung.
Ob das alles so rechtlich einwandfrei ist, sei dahingestellt. Jedenfalls der Großteil der Gerichte ist offenbar der Meinung, dass das alles mit rechten Dingen zu gehe. (Bis auf ein Amtsgericht in Offenburg)
Im neuen, ab 2008 geltenden, Gesetz gibt es den schönen Zusatz “[...] eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat[...]“.
Damit bekommen die Ermittlungsbehörden dann auch den, garantierten, Zugriff im Falle einer getauschten MP3. (Stände da “nur im Falle schwerer Straftaten”, oder etwas vergleichbares, könnte man tatsächlich glauben, dass mit diesem Gesetz Terroristen gejagt werden sollen).
So, jetzt eine Frage. Wer auf diesem Planeten glaubt denn jetzt bitte ernsthaft, das die Musikindustrie ihr Verhalten jetzt ändert?
Da kann Frau Zypries mir gerne erzählen im Himmel sei Jahrmarkt, aber ich glaube erst, dass die Musikindustrie diese Daten nicht bekommt, wenn es ein Gesetz oder höchstrichterliches Urteil gibt, das diese Form des Ausforschen untersagt.
Entry Filed under: Jura, Politik. Schlagworte: Filesharing, Vorratsdatenspeicherung, zypries.
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