Heimliche Durchsuchung
19. Dezember 2007
Im Piratenblog fragt man sich gerade, wann die Überwachung der Kloschüsseln kommen.
Der Grung: Nach der heimlichen Onlinedurchsuchung soll nun die heimliche Durchsuchung kommen.
In einem Interview, das der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann dem Focus gab sagte er:
„Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen“, sagte Schünemann FOCUS. Vorbedingung sei ein richterlicher Beschluss.
Ich hatte es schon einmal in meinem Eintrag zum Großen Spähangriff ausgemalt, was das bedeutet.
Ich fasse es noch einmal kurz zusammen. Verdeckte Durchsuchungen kann und darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wer die Verdeckte Durchsuchung erlaubt, erlaubt den Ermittlungsbehörden vollkommen unkontrolliert und ohne Rücksicht auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung tätig zu werden. Wie bei einer solchen Methode sichergestellt werden soll, dass ein Beamter, aus Versehen selbstverständlich, ich möchte ja der Polizei nicht unterstellen, hier wissentlich und willentlich das Recht zu beugen, sich mein Tagebuch schnappt und darin liest, muss der Herr Innenminister mir erklären.
Abgesehen davon ist doch irgendwie die Vorstellung der heimlichen Durchsuchung absurd. Wird dann das Beweismaterial nur fotografiert und in der Wohnung belassen oder gleich mitgenommen?
Ich meine, fällt mir ja als Terrorist auch gar nicht auf, wenn meine gesamten Bombenbauvorräte auf einmal weg sind.
Wahrscheinlich soll der Terrorist dann auch noch zur Polizei gehen und den Diebstahl anzeigen.
Oder reichen dann die Fotos aus? Wie ein Foto, was irgendwo gemacht worden sein kann, Beweiskraft entwickelt, ist mir nicht ganz klar. Reicht dann das Ehrenwort des Polizeibeamten, er habe die Fotos im Haus des Verdächtigen gemacht, aus?
Diese Innenpolitiker haben doch alle einen an der Waffel.
Entry Filed under: Politik. Schlagworte: Überwachung.
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