Von Papierverschwendung, Pornoindustrie und Passwortknackern
11. Dezember 2007
Papierverschwendung
Die schwedische Justiz hat nun die Ermittlungen gegen piratebay.org abeschlossen und die Akten den Betreibern zugeschickt zugeschickt. Der über 4.000 Seiten umfassende Aktenberg enthält wohl kaum neues, nur die Namen der Betreiber und eine Auflistung der Geldströme.
Da sich die Admins der Piratenbucht nicht verstecken, sondern, da sie ihr Verhalten nach schwedischem Recht für unbedenklich halten, ziemlich öffentlich agieren, kein Wunder. Die Frage ob piratebay nun legal ist, wird wohl innerhalb des nächsten Jahres von einem Gericht entschieden. Klar dürfte nur sein, dass sich die schwedische Staatsanwaltschaft nicht umsonst so viel Zeit genommen haben wird die Anklage vorzubereiten. Man wird sich wohl kaum die Blöße einer Niederlage geben wollen.
Für mich Skurril klingt allerdings die Anklage wegen “Beihilfe zum Verstoß gegen Urheberrechte”. Keine Ahnung ob es sich hierbei um einen Übersetzungsfehler handelt oder so etwas nach schwedischem Recht existiert, klingt aber in meinen Ohren nicht sehr strafwürdig. Irgendwie nach Beihilfe zum Schwarzfahren durch aufhalten der U-Bahn Tür.
Pornoindustire
Auch die Pornoindustrie hat nun den lukrativen Weg der modernen Weglagerei Abmahnung entdeckt. Stand diese doch bisher dem Treiben im Internet gleichgültig bis unterstützend gegenüber. Manch einer behauptet gar, gäbe es keine Pornos mehr im Netz, gäbe es nur noch eine Seite www.bring-back-the-porn.com, bzw. dass das Internet für Pornos gemacht sei. (Dieser Satz hat gerade allen die, während der Arbeit, auf dieses Blog surfen eine Abmahnung eingebracht.) Aber pecuniao non olet und wenn man erstmal so eine schöne Interessenvertretung gegründet hat, die auch gleich einen entstandenen Schaden von 2 Milliarden entdeckt hat, muss man die ja auch irgendwie refinanzieren.
Passwortknacker
Im Lawblog findet sich heute ein Eintrag über einen Arbeitgeber der sich mittels Passwortknacker Zugang zu einem geschützen Word-Dokument eines seiner Angestellten verschafft und ihn daraufhin entlassen hat. Was lehrt uns das? Erstens, wenn man schon so absurd bescheuert ist Daten die gegen den eigenen Arbeitgeber gerichtet sind auf seinem Arbeitsrechner zu speichern, sollte man sie wenigsten richtig verschlüsseln. Zum Beispiel mit Truecrypt. (Und bevor jetzt einer wegen den Temp-Daten rumschreit, ja ist mir bekannt.
) Warum hier jetzt § 202a und damit §202c greifen soll ist mir nicht ganz klar, denn schließlich handelt es sich um den Arbeitsrechner. Hier müsste der Arbeitgeber doch eigentlich davon ausgehen können, das alle Daten darauf eh für ihn bestimmt sind. Womit die Bedingung der “nicht für ihn bestimmt” von §202a ja eigentlich wegfallen müsste. Oder?
Entry Filed under: Jura, Menschen. Schlagworte: Filesharing, Internet, Kommentar.
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